Stichwort: Staatstrauer
25. März 2015Eine Staatstrauer, wie sie nun zum Beispiel Spanien nach dem Flugzeugabsturz für drei Tage verordnet hat, gibt es in Deutschland in dieser Form nicht. Grund ist die föderale Struktur. Der Bund kann den Ländern und Kommunen keine kollektive Trauer verordnen, bei der das öffentliche Leben zum Erliegen kommt, Festivitäten abgesagt werden und Geschäfte geschlossen bleiben.
Um Trauer offiziell auszudrücken, gibt es aber die Anordnung, Flaggen auf Halbmast zu setzen. Das veranlasste das Bundesinnenministerium noch am Abend des Absturztages. Für drei Tage wurde eine bundesweite Trauerbeflaggung aller Bundesbehörden, also Ministerien und Behören, sowie anderer Einrichtungen des öffentlichen Rechts festgesetzt. Flaggen vor Gerichten, Stiftungen, öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder Forschungsinstituten wurden auf Halbmast gesetzt. Für Privatpersonen, Firmen oder Vereine in Deutschland gelten die Anordnungen nicht.
Im Verteiler des Innenministeriums stehen das Bundespräsidialamt, der Bundesrat und der Bundestag. Der Bundestag kann, wie die anderen Verfassungsorgane auch, selbst entscheiden, ob die Flaggen auf Halbmast gesetzt werden. Aktuell ist dies am Reichstag geschehen.
Informiert werden von der Anordnung des Bundesinnenminister immer auch die Bundesländer, die dann in der Regel auch eine Trauerbeflaggung anordnen. Die Entscheidung darüber aber obliegt den Ländern, nicht dem Bund. Nordrhein-Westfalen hatte nach dem Flugzeugabsturz die Flaggen schon vor dem Bund auf Halbmast gesetzt.
Weiterer Ausdruck der staatlich-kollektiven Trauer kann eine zentrale Trauerfeier sein. Ob und in welcher Form es im Fall der abgestürzten Germanwings-Maschine eine solche geben wird, ist noch offen.