Stasi-Unterlagen-Behörde
27. Januar 2011Die Stasi-Unterlagen-Behörde (BstU) verdankt ihre Existenz dem Engagement der DDR-Bürgerrechtsbewegung. Sie setzte durch, dass im deutsch-deutschen Einigungsvertrag von 1990 die Sicherung und Öffnung der Akten verankert wird. Konservative und kommunistische Politiker der letzten und einzigen frei gewählten DDR-Regierung wollten die Akten entweder vernichten oder auf Dauer unter Verschluss halten. Das Gleiche hatte die wesdeutsche Bundesregierung unter dem Christdemokraten Helmut Kohl vor.
Gegen dieses Vorhaben demonstrierten noch wenige Wochen vor der Deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 tausende Menschen vor der ehemaligen Stasi-Zentrale in Berlin. Ihr Protest war erfolgreich. Ende 1991 trat das Stasi-Unterlagen-Gesetz in Kraft, das seitdem mehrmals novelliert wurde. Es ermöglicht allen Bürgern, Antrag auf Akten-Einsicht zu stellen. Rund 6,5 Millionen Anträge wurden seitdem gestellt (Stand: November 2010).
Die Behörde hat darüber hinaus die Aufgabe, über Strukturen, Methoden und Wirkungsweise des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS) zu informieren. Erster Leiter der Behörde war der DDR-Bürgerrechtler und Theologe Joachim Gauck. Seine offizielle Amtsbezeichnung lautete "Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik".
Im Herbst 2000 wählte der Deutsche Bundestag Marianne Birthler zur Nachfolgerin Gaucks. Auch sie stammt aus der Bürgerrechtsbewegung. Sie muss nun nach zwei Amtszeiten ausscheiden. Ihr soll der Journalist und frühere DDR-Bürgerrechtler Roland Jahn folgen.
Das vor der Zerstörung gerettete Stasi-Archiv besteht aus Akten, Karteikarten, Filmen und Tondokumenten, seine Gesamtlänge beträgt etwa 160 Kilometer. Um die Aufarbeitung der Unterlagen kümmern sich rund 1600 Mitarbeiter (Stand: 2010) in der Zentrale in Berlin und in zwölf Außenstellen. Alle zwei Jahre legt die Behörde dem Parlament einen Tätigkeitsbericht vor.
Autor: Marcel Fürstenau
Redaktion: Kay-Alexander Scholz