Stichwort: Streumunition
17. August 2006Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch haben israelische Streitkräfte während des Konfliktes im Libanon Streumunition eingesetzt. Die Streu- oder Cluster-Munition sei eine inakzeptabel unpräzise und unzuverlässige Waffe, sagt die Organisation. Sie dürfe nie in bewohntem Gebiet eingesetzt werden.
Streumunition sind Sprengsätze, die bei der Explosion in viele kleine Schrapnelle zerplatzen und großflächige Schäden anrichten. In bis zu zehn Metern Umkreis soll die Wirkung einer Minibombe tödlich sein. So genannte Cluster-Munition kann entweder als Bombe von Flugzeugen abgeworfen oder mit Raketen und Granaten verschossen werden.
Cluster-Granaten, wie sie die israelische Artillerie eingesetzt haben soll, sind Behälter mit vielen "Bombletten". Sie werden beim Aufprall oder Anflug freigesetzt und explodieren. Dabei kann sich die so genannte Submunition über eine Fläche von bis zu mehreren Fußballfeldern verteilen.
Bis zu 14 Prozent Blindgänger
Laut Human Rights Watch ist Israel einer der wichtigsten Produzenten von Streumunition. Israelische Streitkräfte hatten bereits 1978 und in den 1980er Jahren im Libanon Streumunition eingesetzt. Der erneute Einsatz der Munition wird auch nach Ende des Konfliktes die humanitäre Situation im Libanon weiter verschärfen, da bis zu 14 Prozent der Munition beim Einsatz nicht explodiert und so zu äußerst gefährlichen Blindgängern werden.
Die Technologie für Streubomben wurde während des Zweiten Weltkrieges von der deutschen Luftwaffe entwickelt und von den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion weiterentwickelt. Seit den 1950er Jahren wurde Streumunition von 13 Staaten eingesetzt. Streubomben wurden auch massiv in den Kriegen der vergangenen Jahre - im Kosovo, in Afghanistan und im Irak - eingesetzt und haben in diesen Ländern langjährige verheerende Folgen hinterlassen. Im Februar 2006 hat Belgien als bisher erstes Land der Welt Produktion, Lagerung, Einsatz und Handel von Cluster Bomben verboten.
Kein Unterschied zwischen zivilen und militärischen Zielen
Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch kritisieren schon seit Jahren den Einsatz solcher Waffen. Da die liegen gebliebenen Blindgänger wie Landminen wirken, fordern Menschenrechtler auch deren Ächtung. Außerdem unterscheiden Streuwaffen nicht zwischen Zivilisten und Kombattanten und verstoßen damit gegen humanitäres Recht.
Verboten ist Streumunition in der UN-Waffenkonvention jedoch nicht. Darauf beruft sich auch die israelische Armee. Als Reaktion auf den Bericht von Human Rights Watch erklärte die Armeeführung, dass der Einsatz von Waffen und Munition generell in Einklang mit dem Völkerrecht erfolge. (mit)