Strafe für Nazi-Tattoo im Schwimmbad
22. Dezember 2015Damit blieb das Gericht hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Sie hatte zehn Monate Haft ohne Bewährung gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Der 27-jährige Mann war einem anderen Badegast aufgefallen, der hatte ein Foto gemacht, das er auf Facebook veröffentlichte. Dazu schrieb er: "Solche Typen laufen unbehelligt im Schwimmbad in Oranienburg herum." Kurz darauf nahm die Polizei Ermittlungen auf. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin klagte den Mann wegen Volksverhetzung an.
Das Tattoo am unteren Rücken des Mannes zeigt die Umrisse einer Konzentrationslagers, darunter ist in gotischer Schrift "Jedem das Seine" zu lesen. Der Spruch stand am Haupttor des Konzentrationslagers Buchenwald.
Mann mit öffentlichen Ämtern
Der verurteilte Marcel Zech ist Mitglied des Kreistages Barnim, in dem er für die rechtsextreme NPD sitzt. Außerdem ist er Gemeindevertreter in dem Ort Panketal.
Der Prozess wurde als sogenanntes beschleunigtes Verfahren abgewickelt. Dabei gebe es in der Regel keine schriftliche Anklage – dafür liege das Höchststrafmaß bei nur einem Jahr, sagte Martin Heger, Strafrechtsprofessor an der Humboldt-Universität Berlin der Deutschen Presseagentur. "Das hat den Sinn, dass man Fälle, die klar liegen, die einfach sind und die nicht ganz so schwer wiegen, schnell aburteilt und dadurch die Justiz ein bisschen schont." Bei nicht ganz schwerwiegender Kriminalität sei eine schnelle Reaktion außerdem oft wichtiger als eine besonders strenge, so Heger.
fab/kle (dpa, epd)