Strafgerichtshof rügt Südafrika im Fall Baschir
6. Juli 2017Südafrika hätte den sudanesischen Präsidenten Omar al-Baschir laut einer Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) bei einem Gipfeltreffen 2015 im Land festnehmen müssen. Al-Baschir ist wegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in der Region Darfur seit 2009 zur Fahndung ausgeschrieben.
Südafrika ließ al-Baschir im Frühjahr 2015 ein- und ausreisen und berief sich auf völkerrechtliche Unklarheiten, ob ein Staatschef festgenommen werden kann. Die Richter am Strafgerichtshof in Den Haag bestätigten aber nun, al-Baschir genieße keine Immunität und hätte aufgrund des internationalen Haftbefehls gegen ihn festgenommen und ausgeliefert werden müssen. Südafrika habe damit als Mitgliedsstaat des Weltgerichts seine rechtlichen Verpflichtungen verletzt. Konsequenzen verhängten die Richter jedoch nicht.
Fall nicht vor den UN-Sicherheitsrat gebracht
Sie lehnten es zudem ab, Südafrika für den Verstoß vor den UN-Sicherheitsrat zu bringen. Das fördere nicht die Zusammenarbeit mit dem Vertragsstaat. Als positiv werteten sie, dass auch südafrikanische Gerichte die Unterlassung des Staates verurteilt hatten. Weil der Strafgerichtshof keine eigene Polizei besitzt, ist das Gericht darauf angewiesen, dass die 124 Vertragsparteien Haftbefehle vollstrecken.
Der Streit über die mögliche Festnahme al-Baschirs sorgt seit Monaten für Spannungen zwischen Den Haag und der Regierung in Pretoria. Südafrika war im Herbst 2016 vom Gründungsvertrag des Strafgerichtshofs ausgetreten, machte den Austritt dann aber wieder rückgängig. Al-Baschir reist inzwischen in der Regel nur noch in Länder, die dem IStGH nicht angehören.
Der Sudan gehört zu den ärmsten Ländern Afrikas. Immer wieder kommt es dort zu Konflikten und schwersten Menschenrechtsverletzungen.
gri/se (epd, dpa, kna, afp)