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Klimaschutz

20. Februar 2012

Düsenjets gehören zu den größten Luftverschmutzern. Deshalb hat die EU-Kommission den Flugverkehr in Europa in das System des Emissionshandels integriert. Doch in Moskau formiert sich der Widerstand.

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Berlin/ ARCHIV: Ein Jumbo-Jet fliegt am Himmel von Berlin entlang (Foto vom 27.01.07). Der Europaeische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilt am Mittwoch (21.12.11) darueber, ob die EU wie geplant ab kommendem Jahr auch auslaendische Fluglinien in den Emissionshandel einbeziehen darf. Gegen die Massnahme, die den Ausstoss klimaschaedlicher Gase reduzieren soll, hatten der Amerikanische Luftfahrtverband und mehrere amerikanische und kanadische Fluglinien geklagt. (zu dapd-Text) Foto: Marcus Brandt/dapd
Luxemburg EuGH urteilt zu Emissionshandel im Luftverkehr Flugzeug MondBild: dapd

In der russischen Hauptstadt beraten am Dienstag und Mittwoch (21./22.02.2012) Vertreter von Regierungen und Fluglinien über ihre Strategie im Kampf gegen die Luftverschmutzungsabgabe. Sie stören sich daran, dass seit Anfang 2012 alle Fluglinien, deren Maschinen in Europa starten oder landen, Zertifikate für den verursachten Kohlenstoffdioxidausstoß vorweisen sollen. Sollten sie zu viel CO2 ausstoßen, müssen sie dafür zahlen. Die Europäische Kommission legt jährlich die Maximallmenge an Treibhausgasen fest, die der Flugverkehr in der EU insgesamt ausstoßen darf. Für genau diese Menge an Treibhausgasen stellt die Kommission dann Emissionszertifikate aus, die gehandelt werden können.

Flugverbote als Strafe

Die Fluggesellschaften erhalten 82 Prozent der Zertifikate kostenlos; 15 Prozent müssen sie ersteigern, weitere drei Prozent werden als Reserve für neue Fluggesellschaften vorgehalten. Sie dürfen in diesem System nur so viele CO2-Emissionen ausstoßen, wie sie Zertifikate besitzen oder von anderen Fluggesellschaften erwerben, das heißt, mit diesen Rechten handeln. Bei Übertretungen sieht das Gesetz Strafen von 100 Euro pro Tonne CO2 vor. Es könnten sogar Flugverbote verhängt werden

Das soll helfen, die CO2-Emissionen im Luftverkehr zu begrenzen. Denn die Luftverkehrsemissionen in der EU sind schnell gewachsen und haben sich seit 1990 fast verdoppelt. Schätzungen zufolge erzeugt ein Flugzeug auf einem Flug von Brüssel nach New York und zurück rund 800 Kilogramm CO2 pro Passagier. Natur- und Umweltschutzorganisationen hoffen nun, dass die EU-Regelung dazu führen wird, die Sitzauslastung in den Maschinen zu verbessern, das Flugmanagement hin zu weniger Umwegmeilen und Warteschlaufen zu optimieren und schließlich auch effizienteren Treibwerken zum Durchbruch zu verhelfen.

Ein Mitarbeiter der Vorfeldaufsicht weist mit gelben Kellen ein Flugzeug zu seiner Parkposition auf dem weitläufigen Gelände des Rhein-Main-Flughafens in Frankfurt am Main ein. Wegen eines Streiks müssen sich Reisende am Frankfurter Flughafen am Donnerstag auf Behinderungen einstellen. Knapp 200 Mitarbeiter der Verkehrsaufsicht und der Kontrolle des Vorfelds sind von 15.00 bis 22.00 Uhr zur Arbeitsniederlegung aufgerufen. Foto: Frank May dpa (Zu dpa «Siebenstündiger Streik am Frankfurter Flughafen am Donnerstag» vom 15.02.2012) +++(c) dpa - Bildfunk+++
Ein Fluglotse am Flughafen Frankfurt am MainBild: picture-alliance/dpa

Proteste aus China und USA

Doch was von Umweltschützern begrüßt wird, löst bei vielen Reisenden Befürchtungen aus, dass Fluggesellschaften die Mehrkosten durch erhöhte Ticketpreise ausgleichen werden. Einen wahren Proteststurm hat die Regelung in außereuropäischen Ländern verursacht, weil sich diese nicht den Emissionsregeln der EU verpflichtet fühlen. Vor allem die USA, China und Russland klagen, dass die EU die Einbeziehung der Luftfahrt in den CO2-Handel im Alleingang für ihr Gebiet durchgesetzt habe. Chinas Luftfahrtbehörde CAAC hat ihren Fluggesellschaften sogar verboten, Zahlungsaufforderungen in Folge des Emissionshandels Folge zu leisten. Außerdem soll China hinter den Kulissen gedroht haben, Milliardenaufträge an das französisch-deutsche Unternehmen Airbus zurückzuziehen.

Aus Brüssel gibt es Zeichen des Einlenkens. Rein juristisch sehen EU-Beamte den Streit als weitgehend entschieden. Der Europäische Gerichtshof hatte im Dezember geurteilt, dass die entsprechende Richtlinie weder gegen Grundsätze des Völkergewohnheitsrechts noch gegen das sogenannte Open-Skies-Abkommen, in dem sich die EU und die Vereinigten Staaten zu einem freien Luftverkehrsmarkt verpflichtet haben, verstößt. Darüber hinaus bewegt sich der Streit in einer juristischen Grauzone. Denn ein internationales Gericht oder Schiedsgericht, das ein in diesem Fall für die EU bindendes Urteil sprechen kann, gibt es nicht.

Angst vor Wettbewerbverzerrung

Sollte aber dennoch für die USA und China eine Ausnahme gemacht werden, haben innereuropäische Fluglinien bereits ihren Protest angekündigt. Die deutsche Luftfahrtbranche argumentiert, der Emissionshandel mache nur Sinn, wenn auch Fluglinien aus Nicht-EU-Staaten, die in Europa starten und landen, wie geplant zahlen müssen. Andernfalls hätten diese Wettbewerbsvorteile und könnten zum Beispiel günstigere Tickets anbieten.

Airbus-Arbeiter lackiert den ersten A380 für China Southern Airlines Aufnahmedatum: 14.10.2011 Ort: unbekannt Rechtehinweis: Unter Quellenangabe frei zur Verwenung für Pressezwecke Quelle: © Airbus S.A.S 2012
Ein Airbus-Arbeiter lackiert einen A380 für China Southern AirlinesBild: Airbus S.A.S 2012

Richtig spannend wird es aber erst Anfang kommenden Jahres. Denn erst dann müssen die Fluglinien ihren Ausstoß an klimaschädlichen Gasen melden und erst dann wird abgerechnet.

Autor: Ralf Bosen
Redaktion: Henrik Böhme