Studierende dürfen nun doch in USA bleiben
14. Juli 2020Die drohende Ausweisung zahlreicher ausländischer Studenten aus den USA ist vom Tisch: Die US-Regierung nimmt eine geplante Regelung zurück, mit der ausländische Studenten bei der ausschließlichen Belegung von Online-Kursen im Wintersemester zur Ausreise gezwungen werden sollten. Das geht aus dem Protokoll einer Anhörung eines Bundesgerichts in Boston hervor, bei der es um den Fall ging.
Die Einwanderungsbehörde ICE hatte die umstrittene Regelung in der vergangenen Woche angekündigt. Sie betraf Studenten an US-Universitäten, die im Wintersemester wegen des Coronavirus ausschließlich Online-Kurse anbieten. Die Elite-Universitäten Harvard und MIT hatten gegen die Maßnahme geklagt. Mehr als 180 US-Universitäten sowie 26 Städte und Bezirke schlossen sich der Klage an. Außerdem gingen 17 US-Bundesstaaten sowie der Hauptstadtbezirk Washington juristisch gegen die geplante Regelung vor.
Im Protokoll der Anhörung heißt es, die Regierung verwerfe die geplante Maßnahme und kehre zur Regelung vom März zurück. Darin wurde ausländischen Studenten wegen der Pandemie ausdrücklich erlaubt, ausschließlich Online-Kurse zu besuchen.
Die geplante Regelung hatte zu Kritik an der Regierung von US-Präsident Donald Trump und zu Verunsicherung unter ausländischen Studenten geführt. Rund 5,5 Prozent der Studenten in den Vereinigten Staaten sind Ausländer - darunter viele junge Menschen aus China, Indien, Südkorea, Saudi-Arabien und Kanada. Die Studiengebühren, die sie bezahlen, machen einen wichtigen Teil der Einnahmen an vielen Universitäten aus.
Wie es im akademischen Herbst weitergehen soll, haben die meisten Unis noch nicht entschieden. Einige renommierte Hochschulen, darunter Harvard, teilten jedoch bereits mit, auch nach den Sommerferien mit einem reinen Online-Lehrplan fortzufahren.
Beobachter hatten die geplante Visums-Regelverschärfung als einen Versuch der Trump-Regierung gewertet, die Universitäten zu einer Rückkehr zum normalen Präsenz-Unterricht zu drängen.
qu/ie (dpa, afp, rtr)