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Politik

Bundeswehreinsatz in Syrien wäre rechtswidrig

11. September 2018

Falls sich Deutschland an Vergeltungsschlägen nach einem möglichen Giftgaseinsatz in Syrien beteiligen sollte, wäre dies ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Das geht aus einem Gutachten des Bundestags hervor.

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Jordanien Bundeswehr Tornado
Die Tornado-Jets der Bundeswehr sind derzeit nur an Aufklärungsflügen über Syrien beteiligtBild: picture-alliance/dpa/M. Kappeler

"Im Ergebnis wäre eine etwaige Beteiligung der Bundeswehr an einer Repressalie der Alliierten in Syrien in Form von 'Vergeltungsschlägen' gegen Giftgas-Fazilitäten völkerrechts- und verfassungswidrig", heißt es in einer Expertise, die vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags erstellt wurde.

Am Montag war bekannt geworden, dass im Verteidigungsministerium eine deutsche Beteiligung an einem solchen Vergeltungsschlag geprüft wird. Nach einem Giftgasangriff im April hatte sich Deutschland nicht an den anschließenden Bombardements der USA, Großbritanniens und Frankreichs auf Stellungen der Regierungstruppen von Präsident Baschar al-Assad beteiligt. Schon damals hatte der wissenschaftliche Dienst des Bundestags den Einsatz als völkerrechtswidrig eingestuft.

Syrien Zerstörung in Duma
Nach einem Giftgaseinsatz in Duma nahe Damaskus im April hatte sich Deutschland nicht an Vergeltungsschlägen beteiligtBild: Getty Images/AFP/L. Beshara

Die jetzige Einschätzung, dass ein solches Vorgehen auch gegen das Grundgesetz verstoßen würde, ist dagegen neu. Nach Einschätzung der Wissenschaftler erübrigt sich damit die Frage, ob der Bundestag ein Mandat für einen solchen Einsatz erteilt. Denn die Parlamentarier dürfen nur Auslandseinsätze der Bundeswehr genehmigen, die auf einer "tragfähigen verfassungs- und völkerrechtlichen Grundlage beruhen".

Nach Auffassung der Wissenschaftler des Bundestags dürfte die Bundesregierung dem Parlament also einen solchen Einsatz gar nicht zur Abstimmung vorlegen. SPD-Chefin Andrea Nahles hat einem solchen Einsatz auch schon eine politische Absage erteilt ebenso wie die oppositionellen Linken. Mehrere Politiker der Union dagegen plädieren dafür, sich die Option offen zu halten.

Abschreckende Maßnahme?

Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Norbert Röttgen, sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, wenn es darum gehe, "einen neuen schrecklichen Giftgasangriff mit massenhafter Wirkung auf die Zivilbevölkerung zu verhindern, sollte sich Deutschland dem nicht verschließen".

Manchmal liege "auch in der Vergeltung eines Giftgasangriffes eine Abschreckung für weitere Einsätze von Chemiewaffen". Die Bundeswehr solle prinzipiell bereit sein, "sich an Aufklärungsflügen, Schadensanalysen nach Kampfeinsätzen und an Kampfeinsätzen zu beteiligen", führte der CDU-Politiker aus.

Blutbad verhindern

Auch der CSU-Verteidigungsexperte Christian Schmidt sagte, Deutschland müsse bereit sein, "sich an internationalen - auch militärischen - Aktionen zu beteiligen, die ein Blutbad in der nordsyrischen Region Idlib verhindern werden".

Der außenpolitische Sprecher der FDP, Bijan Djir-Sarai, meinte, wenn Giftgas zum Einsatz komme, dürfe die internationale Gemeinschaft nicht tatenlos zusehen. Reaktionen müssten folgen. Auch die Grünen-Außenexpertin Franziska Brantner zeigte sich in der Sache offen. Die Entwicklung in Syren, sei "auch dem Versagen des demokratischen Westens geschuldet", keine Antwort auf die Allianz Russlands und des Iran mit Assad gefunden zu haben.

uh/fab (dpa, afp)