NS-Vergangenheit deutscher Institutionen, ein Forschungsgegenstand
17. Juni 2012Die NS-Zeit zählt zu den am besten erforschten Epochen der deutschen Geschichte. Weitaus weniger weiß man über die Jahre, die unmittelbar danach kamen, als die Bundesrepublik noch jung war und Positionen zu besetzen waren: In Ministerien, Gerichten, Behörden von Bund und Ländern. Jetzt hat die Bundesregierung selbst einen Anstoß gegeben. Eine 85 Seiten starke Antwort auf Anfragen aus den Reihen des Parlaments gibt erste Einblicke – und zeigt Erschreckendes: Sehr viele Spitzenpositionen wurden in den frühen Jahren der Republik mit belastetem Personal besetzt, mit Ministern und Ministerialbeamten, die der NSDAP oder anderen nationalsozialistischen Organisationen angehört hatten. Manch einer fragt sich jetzt: Wie konnte man überhaupt mit undemokratischem Personal demokratische Institutionen aufbauen? Ein Gespräch mit dem Historiker Professor Eckart Conze.
Deutsche Welle: Herr Professor Conze, Sie haben zusammen mit anderen Historikern die Studie "Das Amt und die Vergangenheit" geschrieben, die sich auseinandersetzt mit der Geschichte des deutschen Außenministeriums und mit der Rolle der Diplomaten im Nationalsozialismus und dann später in der Bundesrepublik. In Auftrag gegeben hatte diese Studie 2005 der damalige Außenminister Joschka Fischer – und, um es kurz zu sagen, das Buch hat für viel Aufsehen und Diskussionen gesorgt.
Was glauben Sie, war Ihre Studie so etwas wie ein Durchbruch, der nun dazu geführt hat, dass auch andere Ministerien - zum Beispiel das Bundesjustizministerium - und Institutionen ihre Geschichte durchleuchten lassen wollen?
Eckart Conze: Ja, ich bin ziemlich sicher - ohne unsere Studie deswegen besonders herausheben zu wollen. Aber es ist doch sehr klar erkennbar, dass seit dem Erscheinen unserer Untersuchung eine ganze Reihe von Ministerien und anderen Bundesbehörden sich entschlossen haben, ihre NS-Vergangenheit und auch die Wirkungen dieser Vergangenheit in die Bundesrepublik hinein, insbesondere natürlich unter der Frage personeller Kontinuität, durch Historiker, Historikerkommissionen untersuchen zu lassen.
Wie reagieren denn die Behörden, wenn Sie, wenn die Historiker kommen und Akten einsehen wollen? Ist da eine Kooperationsbereitschaft zu spüren? Ich frage danach, weil ihr Historikerkollege Michael Wildt einmal sinngemäß gesagt hat: ‚die wollen sich nur reinigen' und zugleich den sehr restriktiven Umgang mit Aktenmaterial kritisiert hat.
Man sollte dieses Reinigungsinteresse nicht gering schätzen oder negativ bewerten - wenn es dann nicht zu einer reinen Imagekampagne gehört. Das haben wir zum Teil in früheren Jahren im Kontext der deutschen Industrie, im Kontext der deutschen Wirtschaft erlebt. Ich glaube, die derzeitig in Gang kommenden Untersuchungen mit Blick auf Ministerien und Behörden sind doch etwas anders gelagert. Und meine Wahrnehmung ist insgesamt, dass die Kooperationsbereitschaft der Behörden, auch was den Zugang zu Archivmaterial betrifft, das sich ja gar nicht mehr unbedingt in den Behörden selbst befindet, insgesamt recht gut ist. Das Auswärtige Amt stellt da eine etwas andere Situation dar, weil sich das Archiv des Ministeriums eben im Ministerium selbst befindet.
Haben Sie denn, Herr Professor Conze, einen Einblick, wie es in anderen Ministerien, in Bundesbehörden aussieht, wo es dort noch blinde Flecken gibt? Für einigen Wirbel sorgt ja der BND, der Bundesnachrichtendienst, dessen Vergangenheit inzwischen auch von einer Historikerkommission erforscht wird.
Der BND ist natürlich die Spitze des Eisbergs und auch umgeben von der größten Aura des Geheimnisses. Aber im Kern handelt es sich doch immer um die gleiche Frage. Es geht nicht nur um die NS-Vergangenheit solcher Behörden. Zum BND etwa gab es in dem Sinne keine vergleichbaren Institutionen.
Aber es geht dann doch vor allem für die Zeit nach 1945 und die Zeit der Bundesrepublik darum, inwiefern und in welchem Ausmaß belastetes Personal aus der NS-Zeit in Bundesbehörden untergebracht wurde und dort seine Karrieren größtenteils ungebrochen fortsetzte. Und was das - und das ist natürlich der entscheidende Punkt - für das Handeln dieser Behörden, dieser Ministerien in der Bundesrepublik der 1950er und der 60er Jahre bedeutete.
Die Zahl ehemaliger Politiker mit NS-Vergangenheit sei erschreckend, ist in diesem Zusammenhang geschrieben worden. Teilen Sie dieses Urteil?
Ich denke, da muss man differenzieren. Was heißt denn 'Politiker mit NS-Vergangenheit'? Was bedeutet das im Einzelnen? Nicht jede Mitgliedschaft in der NSDAP impliziert sofort eine schwere NS-Belastung oder gar eine Täterschaft. Da muss man sich die Dinge sehr sorgfältig ansehen und entsprechend analytisch umsetzen. Natürlich haben wir eine hohes Maß, eine große Zahl von Politikern, von Beamten, die in den Jahren 1933 - 1945 der NSDAP oder anderen NS-Organisationen angehörten, und die nach 1945 in Parlamenten oder Behörden der Bundesrepublik aktiv, politisch aktiv waren.
Aber NS-Vergangenheit per se ist kein trennscharfes, kein aussagekräftiges Analysekriterium. Da müssen wir schon sehr viel schärfer hinsehen als Historiker und überlegen: Wo geht es um NS-Belastung? Was heißt NS-Belastung? Beteiligung an NS-Verbrechen? Das sind doch die Fragen, die wir in den Blick nehmen müssen. Das reine Auszählen von NSDAP-Mitgliedschaften, das kann allenfalls der Anfang einer Untersuchung sein, sicherlich nicht das Ende.
In jedem Fall könnte man doch sagen, dass die Auftragslage für Ihre, für die historische Zunft, im Moment noch einmal richtig gut geworden ist, oder?
Das ist sicherlich richtig. Und es ist ja auch eine ganz wichtige Basis für zeithistorische Arbeit. Wenngleich natürlich – wie ich finde, zu Recht - auch diskutiert wird, was diese Auftragsforschung eigentlich für die zeithistorische Forschung bedeutet. Wird nicht dadurch auch diese zeithistorische Forschung in ihrer Freiheit - Freiheit der Themenwahl, Freiheit, sich Themen zuwenden zu können – eingeschränkt? Ich glaube, das sind Argumente, die man sehr ernst nehmen muss.
Wichtig ist vor diesem Hintergrund natürlich, dass diejenigen Historikergruppen und Historikerkommissionen, die im entsprechenden Auftrag von Behörden oder Ministerien tätig werden, die völlige Freiheit besitzen, wirklich ihre historische Forschung so durchzuführen, wie die Historiker es für richtig halten und den Standards des Faches Zeitgeschichte eben auch angemessen.
Die Studie "Das Amt und die Vergangenheit" ist 2010 in Blessing-Verlag erschienen. Eine Lizenzausgabe gibt es in der Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung.