Türkei will Ex-Ankläger per Red Notice suchen
27. November 2017Wie die amtliche Nachrichtenagentur Anadolu berichtete, stellte das Oberste Gericht bei der internationalen Polizeiorganisation Interpol einen Antrag auf eine sogenannte Red Notice (Roten Ausschreibung). Die flüchtigen Staatsanwälte Zekeriya Öz, Celal Kara und Mehmet Yüzgec sollen sich im Ausland aufhalten. Im Jahr 2013 hatten sie Korruptionsermittlungen gegen mehrere Regierungspolitiker und Geschäftsleute aus dem näheren Umfeld von Präsident Recep Tayyip Erdogan geleitet, der damals noch türkischer Ministerpräsident war. Vier Minister mussten deshalb ihren Posten räumen, bevor Erdogan die Einstellung der Ermittlungen erzwang.
Die drei Ex-Ankläger wurden im Mai 2015 unter dem Verdacht entlassen, zur Bewegung des islamischen Predigers Fethullah Gülen zu gehören, die von der türkischen Führung auch für den Putschversuch vom Juli 2016 verantwortlich gemacht wird. Nach Darstellung Erdogans waren bereits die Korruptionsermittlungen der Staatsanwälte ein Versuch der Gülen-Bewegung zum Sturz seiner Regierung.
Suche auch in Deutschland?
Die Fahndung könnte das deutsch-türkische Verhältnis erneut belasten. Denn nach Informationen türkischer Medien halten sich Öz und Kara in Deutschland auf. Sie waren im August 2015 aus der Türkei geflohen, um der drohenden Verhaftung zu entgehen. Über das Schicksal des dritten Beschuldigten, Yüzgec, ist nichts bekannt.
Die deutschen Behörden geben an, keine Kenntnis darüber zu haben, dass sich die beiden Staatsanwälte in Deutschland aufhalten. Ankara wirft Berlin aber regelmäßig vor, flüchtigen Gülen-Anhängern Zuflucht zu bieten.
Red Notice zum Zweiten
Der Fall der Staatsanwälte erinnert an die Festnahme des deutschen Schriftstellers Dogan Akhanli im Sommer in Spanien, ebenfalls auf Grundlage einer Red Notice bei Interpol. Die spanische Justiz entschied jedoch, Akhanli nicht in die Türkei zu überstellen. Auf Grundlage einer Red Notice, die jedes Interpol-Mitgliedsland veranlassen kann, werden alle Mitgliedstaaten um Festnahme der genannten Person ersucht.
Bei einer Red Notice handelt es sich weder um einen internationalen Haftbefehl noch um einen Suchbefehl der internationalen kriminalpolizeilichen Organisation. Vielmehr ist es ein Ersuchen, den Aufenthaltsort einer bestimmten Person zu ermitteln und diese vorläufig festzunehmen. Laut Interpol entscheiden die Länder selbst, wie sie mit einer Red Notice umgehen. Kein Land kann also gezwungen werden, aufgrund dieser Fahndung einen Menschen festzunehmen.
"Schatzmeister" der Gülen-Bewegung festgenommen
Der türkische Geheimdienst MIT hat laut Agentur Anadolu im Sudan einen Geschäftsmann festgenommen, der als "Schatzmeister" der verbotenen Gülen-Bewegung gedient haben soll. Dem Bericht zufolge wurde Mehmduh Cikmaz zu einem nicht genannten Zeitpunkt vom MIT bei einem gemeinsamen Einsatz mit dem sudanesischen Nachrichtendienst NISS gefasst. Nach einer Befragung vor Ort sei er in die Türkei gebracht worden, berichtete Anadolu weiter. Cikmaz soll im Januar 2016 in den Sudan geflohen sein, um von dort aus weiter die Geldtransfers der Gülen-Bewegung zu organisieren.
qu/se (dpa, afp)