Vorsichtiger Optimismus
2. März 2010Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das im Grundgesetz garantierte Fernmeldegeheimnis und ist deshalb nichtig, alle gespeicherten Daten sind zu vernichten. Das Urteil des höchsten deutschen Gerichts klingt auf den ersten Blick so, als hätten die Kläger auf der ganzen Linie gewonnen. Doch davon kann nur bedingt die Rede sein. Denn die Vorratsdatenspeicherung ist laut Urteilsbegründung keineswegs unvereinbar mit der Verfassung, lediglich das zugrunde liegende Gesetz ist es.
Schlechte Noten für den Gesetzgeber
Im Kern bescheinigen die Richter dem Gesetzgeber schlechtes Handwerk. Das war schon so bei der Online-Durchsuchung, also dem geheimen Ausspähen privat genutzter Computer, und dem Luftsicherheitsgesetz, mit dem der Abschuss entführter Flugzeuge erlaubt werden sollte, selbst wenn Unschuldige an Bord wären. Auch diese Gesetze fanden vor den Verfassungsrichtern keine Gnade.
Aus der Welt sind die Pläne für mehr Überwachung im Namen der Sicherheit definitiv nicht. Im Gegenteil: Das aktuelle Urteil lässt sich auch wie eine Handlungsanweisung lesen. Demnach müssen auf Vorrat erfasste Daten getrennt gespeichert werden, verschlüsselt und transparent kontrollierbar sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann wäre es in Ordnung, wenn Strafverfolger mit Zustimmung eines Richters Zugriff auf Daten bekommen. Bedingung dafür wiederum ist, dass ein besonders schwerer Tatverdacht besteht. Leib, Leben oder Freiheit von Bürgern oder des Gemeinwesens insgesamt müssen gefährdet sein.
Massenhafte Überwachung findet so oder statt
Das klingt nach beruhigend hohen Hürden für einen Daten-Zugriff, doch Skepsis ist geboten. Im Zweifelsfall neigt der Staat im Anti-Terror-Kampf zu einem übertrieben fürsorglichen Verhalten. So ist seit Jahren ein Anstieg der Telefon- und Computerüberwachung zu beobachten. Allein 2008 gab es weit über 5300 Verfahren, in denen Telefone und Computer von der Polizei abgehört und überwacht wurden. Vorbeugende Lauschaktionen kommen in der Statistik erst gar nicht vor. Über die Dunkelziffer lässt sich nur spekulieren. Diese Praxis ist ungeeignet, um das Vertrauen der Bürger in seinen Staat zu erhöhen.
Die Geheimdienste werden erst gar nicht von der Justiz kontrolliert, sondern von einer Kommission des Bundestages, die zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Trotzdem wurden immer wieder Verfehlungen etwa des Bundeskriminalamtes (BKA) und des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Anti-Terror-Kampf bekannt, und zwar durch Medien-Berichte. Das ist dann auch der Trost, der Gegnern überzogener Sicherheitsgesetze bleibt: Dass eine kritische Öffentlichkeit den Regierenden auf die Finger schaut und, wie im Fall der Vorratsdatenspeicherung, durch eine immerhin zum Teil erfolgreiche Massenklage einen maßlosen Gesetzgeber in die Schranken weist.
Hoffnungsschimmer für Europa
Und es gibt noch zwei weitere Anhaltspunkte für vorsichtigen Optimismus, wenn es um einen sorgfältigeren Umgang mit Bürger- und Freiheitsrechten geht. In Deutschland amtiert seit Herbst 2009 mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine Justizministerin, die selbst gegen das von Konservativen und Sozialdemokraten durchgeboxte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geklagt hat.
Und auf europäischer Ebene hat das Europäische Parlament Dank des inzwischen in Kraft getretenen Lissabon-Vertrags mehr Mitspracherechte. Die Zeit der einsamen Entscheidungen der EU-Kommission ist zum Glück vorbei. Schon im September soll die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung kritisch überprüft werden. Das Urteil der deutschen Verfassungsrichter könnte dabei durchaus hilfreich sein.
Autor: Marcel Fürstenau
Redaktion: Kay-Alexander Scholz