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Was deutsche Urlauber jetzt wissen müssen

23. September 2019

Bei Pauschalreisen sollten Urlauber über die Pflichtversicherung ihr Geld zurückbekommen - allerdings könnte der Konzern unterversichert sein. Urlaubern droht deshalb der Verlust eines großen Teils ihrer Auslagen.

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Thomas Cook Passagiere am Flughafen Palma de Mallorca
Bild: Reuters/E. Calvo

Die Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook dürfte mehrere hunderttausend deutsche Urlauber betreffen: Aktuell verreist sind 140.000 Deutsche mit der Unternehmensgruppe, dazu kommen Buchungen für noch bevorstehende Reisen. Bei Pauschalreisen sollten Urlauber über die Pflichtversicherung ihr Geld zurückbekommen - allerdings könnte der Konzern unterversichert sein. Urlaubern droht deshalb der Verlust eines großen Teils ihrer Auslagen.

Was müssen die derzeit mit Thomas Cook verreisten Urlauber jetzt tun?

Die rund 140.000 deutschen Urlauber sollten den sogenannten Sicherungsschein ihres Urlaubs suchen. Darin steht, welche Versicherung im Fall einer Pleite des Veranstalters der Ansprechpartner ist - das ist die derzeit wichtigste Information.

Was kann die Versicherung erledigen?

Die Versicherung ist für die Kosten der Rückreise zuständig. Der insolvente Reiseveranstalter soll noch die Rückreise organisieren, die Versicherung übernimmt die Kosten. Falls der Reiseveranstalter die Rückreise nicht organisiert bekommt, übernimmt die Versicherung die Kosten alternativer Rückreisen.

Bleibe ich auf dem Verlust eines abgebrochenen Urlaubs sitzen?

Auch hier tritt ein Versicherungsfall ein. Wer zehn Tage Pauschalurlaub gebucht hat, aber nun bereits nach fünf Tagen wieder nach Hause zurückkehrt, bekommt die Hälfte der Kosten erstattet. Maßstab ist immer der gesamte Reisepreis, sagt Felix Methmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Urlauber sollten sich nicht damit vertrösten lassen, dass ja die Hin- und Rückflüge übernommen worden seien und deshalb nur die Hälfte der Hoteltage erstattet wird. Das ist nicht zutreffend.

Was passiert, wenn das Hotel den Urlauber vor die Tür setzt?

Manche Hoteliers setzen Kunden von Thomas Cook scheinbar wegen ausgebliebener Zahlungen vor die Tür. Die als Folge davon entstehenden Kosten etwa für eine alternative Unterkunft muss ebenfalls die Versicherung übernehmen. Allerdings ändert sich das, wenn ein Urlauber sagt, er bleibt freiwillig in dem Hotel und bucht sich dort privat ein, warnt Methmann - damit fällt das nicht mehr unter die versicherte Pauschalreise, der Urlauber muss selbst zahlen.

Was machen Urlauber einer noch bevorstehenden Reise?

In den Herbstferien beginnt die nächste größere Reisewelle. Falls wegen der Insolvenz hier bereits bezahlte Urlaube ausfallen, ist das Prozedere dasselbe: Die Reisenden sollten den Sicherungsschein raussuchen, die zuständige Versicherung kontaktieren und die Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen beantragen.

Es gibt eine Versicherung - wo ist das Problem?

Das Problem ist die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausreichende Deckung. Abgesichert sind 110 Millionen Euro. Doch der Wert der betroffenen Reisen dürfte nach Schätzungen von Verbraucherschützern und Reisebüros deutlich höher sein. Der Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros geht von 300 bis 400 Millionen Euro aus.

Was ist die Folge, falls die Deckung nicht ausreicht?

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft erstatten die Versicherungen die Reisekosten nur anteilig, falls der Schaden bei über 110 Millionen Euro liegt.

Wieviel Geld bekommen Urlauber dann konkret zurück?

Dies lässt sich erst sagen, wenn der Schaden auch wirklich bekannt ist. Für den einzelnen Urlauber können dies aber erhebliche Kosten sein. Falls - wie vom Verband der unabhängigen Reisebüros angenommen - der Schaden etwa dreimal so hoch ist wie die versicherte Summe, würden Kunden folglich nur ein Drittel erstattet bekommen. Wer also mit seiner Familie für 3000 Euro einen Pauschalurlaub in den Herbstferien gebucht hat, bekäme in diesem Szenario lediglich 1000 Euro erstattet.

Hat grundsätzlich jeder Kunde Anspruch aufs Geld?

Nein, die Haftung bezieht sich nur auf Pauschalreisen mit ihrem Komplettangebot von An- und Abreise und Unterkunft. Wer etwa eine Städtereise mit Eigenanreise gebucht hat, geht leer aus. Ebenso bei einer reinen Flugbuchung.

(afp)