"Fortschritte im Anti-Terror-Kampf"
20. Mai 2016"Wir haben Terroranschläge verhindert, auch in Deutschland", sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière bei seinem USA-Besuch in Washington. Gefährliche Personen seien festgenommen und verurteilt worden, andere seien fest im Blick der Ermittler.
Datenaustausch über Terrorverdächtige
Am Mittwoch hatte der CDU-Politiker mit US-Justizministerin Loretta Lynch ein Memorandum of Understanding unterzeichnet (Artikelbild), das den Austausch von Daten über Terrorverdächtige erleichtern soll. De Maizière betonte, die Vereinbarung erfasse nicht die Arbeit von Geheimdiensten
Beide Seiten hätten weiter Hausaufgaben zu erledigen, sagte der Bundesinnenminister. Von der Affäre um Abhöraktionen des US-Geheimdienstes NSA, die vor drei Jahren die Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern belastet habe, sei jedoch nichts mehr übrig geblieben.
Kritik der Opposition
In Berlin kritisierten derweil die Oppositionsparteien Linke und Grüne, dass sie de Maizière nicht vorab über den Inhalt des Abkommens informiert worden seien. Der Minister müsse erklären, welche Zusagen er den USA "exakt gegeben hat", forderte der Fraktionsvize der Grünen, Konstantin von Notz, in der "Frankfurter Rundschau".
Selbstverständlich sei ein guter Informationsaustausch mit den USA zu Terrorgefahren und -verdächtigen erforderlich, betonte von Notz. Nachdem das Bundesverfassungsgericht aber das Gesetz zur Terrorismusbekämpfung durch das Bundeskriminalamt in weiten Teilen als verfassungswidrig einstufte, habe de Maizière "eine erhebliche Baustelle im Hinblick auf die Rechtsgrundlagen".
Linke moniert Geheimhaltung
Die Linken-Abgeordnete Martina Renner nannte es "problematisch", dass derartige Vereinbarungen "als geheim eingestuft werden und wir keine Einsicht bekommen". Eine Zweckbindung bei dem Datenaustausch sei in jedem Fall zwingend. Eine Weitergabe an Dritte müsse ebenfalls ausgeschlossen sein. Auch dürften die Daten auf keinen Fall von den USA für tödliche Angriffe mit Drohnen genutzt werden.
Der Innenminster wies die Kritik an fehlender Vorabinformation des Bundestag mit dem Hinweis zurück, dass es sich um eine reine Vereinbarung zwischen den Regierungen handle. Bereits zuvor hatte sein Ressort betont, durch das Memorandum würden keine neuen "Rechtsgrundlagen" geschaffen. Vielmehr fuße die Vereinbarung auf dem in beiden Seiten bereits "geltenden innerstaatlichen Recht und den darin enthaltenen Befugnissen zur Datenübermittlung".
wl/SC (dpa, afp)