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Todesurteile gegen 149 Islamisten aufgehoben

3. Februar 2016

Der 14. August war ein schwarzer Tag für Ägypten. Nach dem Sturz von Präsident Mursi und den folgenden Unruhen wurden hunderte seiner Anhänger zum Tode verurteilt. Nun sollen zahlreiche Fälle neu aufgerollt werden.

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Ägypten Oberster Gerichtshof und Berufungsgericht (Foto: picture-alliance/epa)
Bild: picture-alliance/epa/K. Elfiqi

Das Oberste Berufungsgericht in Kairo ordnete an, das Verfahren gegen die 149 Angeklagten wiederaufzunehmen und die Todesurteile bis dahin aufzuheben. Die mutmaßlichen Islamisten, Anhänger der verbotenen Muslimbrüderschaft, waren vor knapp einem Jahr in einem Massenprozess zum Tode verurteilt worden. Sie sollen an einem blutigen Anschlag auf eine Polizeistation in der Stadt Kerdasa beteiligt gewesen sein.

Wie die staatliche Zeitung "Al-Ahram" berichtete, gaben die Richter dem Einspruch der Angeklagten statt. Eine Begründung für die Entscheidung lag zunächst nicht vor.

"Massaker von Kerdasa"

Bei den Unruhen am 14. August 2013 in dem Kairoer Vorort Kerdasa waren 13 Polizisten getötet worden. Das sogenannte "Massaker von Kerdasa" ereignete sich im Zuge von Protesten nach dem Sturz von Präsident Mohammed Mursi im Juli. Während es zu zahlreichen Anschlägen und Gewalttaten von Gegnern der Übergangsregierung kam, gingen Polizei und Armee gewaltsam gegen Anhänger des entmachteten Präsidenten vor. Nach Darstellung von Amnesty International starben dabei rund 1.000 Demonstranten.

Die in mehreren Massenprozessen verhängten Todesurteile gegen hunderte Unterstützer Mursis sorgten international für Empörung. Sieben Verurteilte wurden seit dem Machtwechsel hingerichtet. Hunderte Todesurteile wurden wieder aufgehoben.

Vorwurf der Willkür

Amnesty International bezeichnete die Todesurteile damals als "skandalös" und warf der Justiz parteiisches Handeln vor. Die Richter missachteten nationale und internationale Normen. Massenverurteilungen zum Tode seien in Ägypten "fast Routine" geworden, erklärte die Vizedirektorin der Nahost-Abteilung, Hassiba Hadj Sahraoui. Bis Februar 2015 sei hingegen kein einziges Mitglied der Sicherheitskräfte wegen Gewalt gegen Demonstranten verurteilt worden.

nin/kle (dpa, afp, kna)