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Türkisches Gericht bestätigt Urteil gegen Osman Kavala

28. September 2023

Das Oberste Berufungsgericht hat das Urteil gegen den Kulturmäzen und Menschenrechtsaktivisten zu lebenslanger Haft bestätigt. Osman Kavala ist seit 2017 unter dem Vorwurf staatsfeindlicher Aktivitäten inhaftiert.

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Mahnwache für türkischen Verleger und Kulturmäzen Osman Kavala
Mahnwache für Osman Kavala vor der türkischen Botschaft in Berlin (Archivbild)Bild: Christophe Gateau/dpa/picture alliance

Die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu meldete, das Oberste Berufungsgericht der Türkei habe das Urteil bestätigt. Der 65-Jährige, der seit 2017 im Gefängnis sitzt, war im April 2022 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Umsturzversuchs im Zusammenhang mit den regierungskritischen Gezi-Protesten im Jahr 2013 in Istanbul verurteilt worden. Für Osman Kavala sind mit der Entscheidung des höchsten Berufungsgerichts sämtliche juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft, gegen seine Verurteilung anzugehen.

Für vier in dem Prozess Mitverurteilte, darunter den Anwalt Can Atalay, habe das Oberste Berufungsgericht gesondert 18 Jahre Haft wegen Beihilfe bestätigt, hieß es bei Anadolu weiter. Atalay war im Mai zum Abgeordneten gewählt worden, konnte das Gefängnis aber nicht verlassen, um seinen Eid im Parlament abzulegen. Gleichzeitig ließ das Gericht die Anklage gegen drei weitere Personen fallen, von denen zwei bereits in Haft saßen. Es werde erwartet, dass sie freigelassen werden, schreibt Anadolu.

Das Urteil vom April 2022 gegen den Kulturförderer Kavala hatte international scharfe Kritik hervorgerufen. Bundeskanzler Olaf Scholz hatte es als "verheerendes Signal für die türkische Zivilgesellschaft" bezeichnet. Die Entscheidung vom Donnerstag sei "ein ungeheuerlicher Missbrauch des Justizsystems", schrieb Emma Sinclair-Webb, stellvertretende Direktorin von Human Rights Watch Europa und Zentralasien, auf der Plattform X, vormals Twitter.

Türkei ignoriert EGMR-Anordnung seit Jahren

Kavala betreibt einen der größten Verlage der Türkei und fördert zahlreiche zivilgesellschaftliche Projekte im Land. So setzt er sich mit seiner Organisation Anadolu Kültür für den Dialog der Volksgruppen im Kurdenkonflikt oder mit den Armeniern ein.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ordnete bereits vor Jahren Kavalas Freilassung an. Die Inhaftierung ziele darauf ab, ihn zum Schweigen zu bringen und andere Menschenrechtler abzuschrecken. Die Türkei ignorierte die Anordnung. Stattdessen wurde Kavala abermals angeklagt.

qu/wa (dpa, rtr)