Uigurischer Regimekritiker vor Gericht
17. September 2014Ein Gericht in Ürümqi, der Hauptstadt der Unruheregion Xinjiang im Westen Chinas hat den Prozess gegen den prominenten uigurischen Regimekritiker und Wissenschaftler Ilham Tohti eröffnet. Das Gericht verhandelte am ersten Prozesstag drei Stunden, wie einer der Anwälte Tohtis, Liu Xiaoyuan, mitteilte. Am Donnerstag soll der Prozess fortgesetzt werden.
Anklage wegen Separatismus
Die Behörden hatten den 44-jährigen Wirtschaftsprofessor wegen Separatismus und Anstiftung zum Rassenhass angeklagt. Tohti hatte sich immer wieder kritisch über die Lage der muslimischen Uiguren-Minderheit in China geäußert. In ihrer Heimatregion Xinjiang gibt es seit Jahren Spannungen. In den vergangenen Monaten kamen bei Anschlägen und Zusammenstößen zwischen Polizei und aufgebrachten Bürgern viele Menschen ums Leben.
Die Polizei hatte den Regimekritiker im Januar in Peking festgenommen, nachdem er die Regierung für ihre Reaktion auf ein Selbstmordattentat auf dem Platz des Himmlischen Friedens in Peking kritisiert hatte. Die Regierung hatte Separatisten aus Xinjiang für den Anschlag verantwortlich gemacht. Seitdem wird Tohti in Ürümqi festgehalten. Ihm drohen mindestens zehn Jahre Gefängnis, sagte kürzlich einer seiner Anwälte. Seine in den USA lebende Tochter Jewher Ilham äußerte sich auf Twitter: "Mein Vater hatte nicht die Absicht, das Land zu spalten. Er ist unschuldig", sagte sie. Er sei in Haft, weil er sich für sein Volk eingesetzt habe.
Moderate Stimme der uigurischen Miderheit
Tohti war der Zugang zu seinen Verteidigern nach seiner Verhaftung zunächst verweigert worden. Kürzlich sagte er einem seiner Anwälte, er sei in Haft gefesselt worden und die Versorgung mit Lebensmitteln und Kleidung sei unzureichend gewesen.
Menschenrechtsorganisationen und westliche Regierungen kritisierten das Verfahren gegen Tohti. Human Rights Watch bezeichnete den Prozess als "Justizposse". Tohti gilt als moderate Stimme der uigurischen Minderheit in China. In Interviews hatte er sich immer gegen eine Unabhängigkeit Xinjiangs ausgesprochen.
cr/qu (dpa, afp)