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UN-Experten sehen Willkür im Fall Assange

4. Februar 2016

Wikileaks-Gründer Assange bekommt offensichtlich Unterstützung durch eine UN-Arbeitsgruppe. Ob er damit sein Botschaftsexil in London beenden kann, ist jedoch ungewiss.

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Wikileaks-Gründer Assange in einer Videobotschaft aus der Botschaft Ecuadors in London (Foto: AFP/Getty Images)
Bild: Getty Images/AFP/F. Coffrini

Gut dreieinhalb Jahre nach seiner Flucht in die Botschaft Ecuadors in London kommt wieder Bewegung in den Fall des Gründers der Enthüllungsplattform Wikileaks, Julian Assange. Eine Expertengruppe des UN-Menschenrechtsrates bezeichnete den Aufenthalt des 44-jährigen Australiers in der diplomatischen Vertretung nach Informationen des britischen Senders BBC als eine Form von unrechtmäßiger Haft.

Damit hätten sich die Juristen sich auf die Seite von Assange gestellt, meldete die Rundfunkanstalt unter Berufung auf ihr vorliegende Informationen. Der 44-jährige Australier hatte 2014 bei den UN-Rechtsexperten geltend gemacht, er sei "willkürlich inhaftiert", da er die Botschaft nicht verlassen könne, ohne umgehend von der britischen Polizei festgenommen zu werden. Offiziell will die UN-Arbeitsgruppe WGAD ihre Beurteilung erst am Freitag veröffentlichen.

Britische Polizisten vor der Botschaft Ecuadors (Foto: PA Wire)
Britische Polizisten vor der Botschaft EcuadorsBild: picture-alliance/empics/D. Lipinski

Festnahmersuchen aus Schweden

Assange hatte im Juni 2012 in der Botschaft Zuflucht gesucht, um einer Auslieferung durch Großbritannien nach Schweden zu entgehen. Dort wird gegen ihn wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung ermittelt. Der Wikileaks-Gründer bestreitet die Anschuldigungen und sagte, er befürchte, dass die schwedischen Behörden ihn an die USA ausliefern wollten. Dort könnte er wegen der Veröffentlichung geheimer US-Dokumente durch WikiLeaks vor Gericht gestellt und zu lebenslanger Haft verurteilt werden.

London: UN-Urteil nicht bindend

Die britische Regierung wies die von der BBC berichtete Einschätzung der WGAD umgehend zurück. Assange habe sich aus freien Stücken in die Botschaft geflüchtet, um seiner Festnahme zu entgehen, erklärte eine Sprecherin in London. Aufgrund des schwedischen Festnahmeersuchens sei Großbritannien rechtlich verpflichtet, Assange an den EU-Partnerstaat zu überstellen. Dies gelte weiter, betonte die Regierungssprecherin. Das WGAD-Votum sei nicht bindend. Die Londoner Polizei erklärte, Assange werde festgenommen, wenn er die ecuadorianische Botschaft verlasse.

Assange hatte vor Bekanntwerden des BBC-Berichts angekündigt, nach der Verkündung der Entscheidung der UN-Arbeitsgruppe das Botschaftsgelände zu verlassen. Sollte der WGAD zu seinen Gunsten entscheiden, erwarte er sofort seinen Reisepass zurück. Zudem müssten dann alle Versuche, ihn festzunehmen, aufgegeben werden, forderte Assange.

wl/gri (dpa, rtr)