Ungarische Kamerafrau freigesprochen
31. Oktober 2018Im Oktober 2017 war Petra Laszlo noch wegen Landfriedensbruchs rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Nun urteilte das Oberste Gerichtshof Ungarns, das Verhalten der Kamerafrau sei zwar "moralisch falsch und illegal" gewesen. Den Freispruch im Revisionsverfahren begründeten die OGH-Richter jetzt aber damit, dass Laszlos Vergehen nicht den Straftatbestand des Landfriedensbruches erfüllt habe. Zu diesem hätte gehört, dass die Tat die öffentliche Ruhe und Ordnung störe, was bei Laszlos Vergehen nicht der Fall gewesen sei. Bei der Tat der Journalistin habe es sich vielmehr um ein Ordnungsvergehen gehandelt. Dieses sei aber inzwischen verjährt.
"Aus Angst gehandelt"
Im September 2015 waren täglich tausende Flüchtlinge über Röszke aus Serbien nach Ungarn gelangt. Laszlo war an der Grenze dabei beobachtet worden, wie sie einem Flüchtling mit einem Kind im Arm ein Bein stellte, woraufhin dieser samt Kind zu Boden fiel. Zudem ist auf Videoaufnahmen zu sehen, wie die Frau einem fliehenden Mädchen einen Tritt versetzt. Der Vorfall löste viel Empörung aus.
Die Ungarin arbeitete damals für den zur rechtsradikalen Jobbik-Partei gehörenden Internet-Fernsehsender N1TV. Der Sender kündigte ihr daraufhin. Später entschuldigte sich die heute 42-Jährige, behauptete aber zugleich, nur aus Angst vor den Flüchtlingen so gehandelt zu haben. Diese hatten eine Absperrung ungarischer Grenzpolizisten durchbrochen. Danach fing Laszlo bei Medien an, die der rechts-nationalen Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban nahestehen.
ni/ww (afp/dpa)