EU will Erfüllung der Flüchtlingsquote von Ungarn einklagen
6. September 2017Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klagen der Slowakei und Ungarns gegen eine Verteilung von Flüchtlingen und Asylbewerbern auf alle EU-Staaten in vollem Umfang abgewiesen. Die Slowakei, Ungarn, Tschechien und Rumänien hatten im September 2015 gegen einen entsprechenden Beschlusses des Ministerrates, also der Vertretung aller EU-Staaten, in Brüssel gestimmt. Der Rat beschloss damals auf dem Höhepunkt der Flüchtlingsdebatte 120.000 Menschen aus Griechenland, Italien und auch Ungarn zu verteilen.
Dieser Beschluss sei rechtmäßig, urteilte das Oberste Gericht in Luxemburg. Dass die EU-Staaten bis auf wenige Ausnahmen, die Verteilung von Flüchtlingen nur schleppend umgesetzt haben, tue der rechtlichen Gültigkeit der Flüchtlingsquote keinen Abbruch, befanden die Richter. Der Gerichtshof wies sämtliche Argumente, die die Slowakei und Ungarn vorgebracht haben, zurück. Auch Polen, das sich bislang weigert, auch nur einen einzigen Flüchtling aufzunehmen und die Klage unterstützte, ist nach dem Spruch der Gerichts gehalten, seine Politik zu ändern.
EU-Kommission will notfalls klagen
Nach dieser schweren juristischen Schlappe für den sozialdemokratischen Ministerpräsidenten der Slowakei, Robert Fico, und den national-konservativen Regierungschef von Ungarn, Victor Orban, kann die EU-Kommission in Brüssel ihre Verfahren gegen unwillige Staaten weiter vorantreiben. Die Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren bereits gegen Ungarn, Polen und Tschechien eröffnet. Weitere könnten folgen. EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos drohte in Brüssel, er sei entschlossen, gegen Ungarn, Polen und Tschechien in wenigen Wochen, Klagen vor dem EUGH anzustrengen. Ergebnis der Verfahren könnten empfindliche Geldstrafen sein. Auch Österreich hat zum Beispiel bis heute keinen einzigen Flüchtling auf Grundlage der Flüchtlingsquote aufgenommen. Auch Deutschland, Frankreich und Spanien haben ihr Soll nicht erfüllt.
Ungarn nennt Urteil "unverantwortlich"
Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban lehnte die Aufnahme von Flüchtlingen bisher mit dem Argument ab, Migration sei "das trojanische Pferd des Terrorismus". Die Gesellschaften in Osteuropa seien traditionell gegen Einwanderung eingestellt. Der ungarische Außenminister Peter Szijjarto wies in einer Stellungnahme in Budapest, das Urteil aus Luxemburg aus "unerhört und unverantwortlich" zurück. "Ungarn wird sich weiter dafür einsetzen, legale Mittel zu finden, um selbst entscheiden zu können, wer in das Land kommt und wer nicht." EU-Kommissar Avramopoulos, der für Flüchtlinge zuständig ist, forderte Ungarn auf, die Unabhängigkeit der Richter am EUGH zu respektieren. Der slowakische Ministerpräsident, Robert Fico, sagte in Bratislava, er werde das Urteil des Europäischen Gerichtshof respektieren, aber die grundsätzliche Einstellung seiner Regierung gegen Flüchtling werde sich nicht ändern. Der deutsche Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) forderte alle EU-Mitgliedsstaaten auf, sich nach dem Spruch aus Luxemburg an EU-Recht zu halten und Flüchtlinge gemäß der Quote aus Griechenland und Italien aufzunehmen, um diese Länder zu entlasten. "Wir erwarten auch, dass sich alle europäischen Partner an das Urteil halten und die Beschlüsse jetzt ohne weiteres Zögern umsetzen", sagte Gabriel in Berlin.
Brüssel fordert Umsetzung des Urteils
In Brüssel sagte die für Flüchtlingsverteilung zuständige Europaabgeordnete Franziska Keller von den Grünen, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sei ein "Meilenstein" in der europäischen Asylpolitik. Jetzt gebe es keine Entschuldigungen mehr. Die Mitgliedsstaaten, die die Umverteilung bisher boykottiert hätten, müssten liefern. Die grüne Abgeordnete forderte die EU-Kommission auf, ihre Verfahren gegen die Slowakei, Ungarn und andere voranzutreiben. "Es ist verrückt, dass viele EU-Staaten zwei Jahre nach dem ursprünglichen Beschluss immer noch hinterherhinken."
Die innenpolitische Sprecherin der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, Birgit Sippel, kritisierte die Klagen der Slowakei und Ungarns gegen die Flüchtlingsquote als "nationalen Wahlkampf und Augenwischerei." Es gebe jetzt nichts mehr an der Rechtslage zu deuten, "ob das Orban und Co. passt oder nicht." Die Europaabgeordnete sagte in Brüssel, das Urteil sei auch für eine dringende Reform der Dublin-Verordnung, also das europäische Asylverfahren, und einen "langfristigen, fairen Verteilungsschlüssel" bedeutend. "Ich hoffe, dass jetzt endlich Bewegung in die Verhandlungen kommt. Bisher drücken insbesondere die Visegrad-Staaten, Polen, Tschechien, die Slowakei und Ungarn auf die Bremse", kritisierte Birgit Sippel.
Verteilungsquoten und Abschottung
Die EU-Kommission hatte schon im Frühjahr feste Flüchtlingsquoten vorgeschlagen, um "Frontstaaten" wie Italien und Griechenland zu entlasten, über die derzeit die meisten Migranten kommen. Das Prinzip der "Dublin-Regeln", dass derjenige Staat, in dem ein Migrant zuerst europäischen Boden betritt, für ein mögliches Asylverfahren zuständig ist, soll allerdings erhalten bleiben. Der Europäische Gerichtshof hatte in einem Urteil im Juli festgestellt, dass das "Dublin-Prinzip" auch in der Flüchtlingsdebatte und bei großen Migrantenzahlen weiterhin gilt. Die Innenminister der Europäischen Union wollen sich kommende Woche mit Flüchtlingsquoten und Migrantenrouten beschäftigen.
Bislang setzt die EU darauf, die sogenannte illegale Migration zu stoppen. Die Menschen sollen in der Türkei, Libyen oder anderen Transitstaaten aufgehalten werden, damit sie EU-Territorium weder über Landesgrenzen noch Seewege erreichen können. Nur wenige Asylbewerber sollen aus der Türkei oder Nordafrika direkt in die EU umgesiedelt werden.
Italien, Griechenland, Ungarn und andere Staaten erhalten zur Sicherung ihrer EU-Außengrenzen auch Mittel von der Europäischen Union. Das Ansinnen Ungarns, die Hälfte der Kosten für seinen aufwändigen Grenzzaun erstatten zu bekommen, weist die EU-Kommission momentan zurück. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker schrieb dem ungarischen Ministerpräsidenten Orban am Dienstag, "Solidarität ist keine Einbahnstraße".