Urteil gegen Ölkonzern Total bestätigt
30. März 2010Ein Pariser Berufungsgericht bestätigte am Dienstag (30.03.2010) die Verurteilung des Ölkonzerns Total. Das Unternehmen und die Mitangeklagten müssen nun gut 200 Million Euro an die Geschädigten zahlen, in der ersten Instanz waren sie zu 192 Millionen Euro verurteilt worden.
Der damals mehr als 20 Jahre alte und von Total gecharterte Tanker "Erika" war am 12. Dezember 1999 in stürmischer See auseinandergebrochen. 20.000 Tonnen Öl flossen in den Atlantik und verseuchten 400 Kilometer der Bretagne-Küste. Tausende Vögel und Meerestiere verendeten qualvoll im Ölteppich.
Risse im Deck
"Total hat die Unvorsichtigkeit begangen, den Öltanker zu chartern und seine eigenen Sicherheitsbestimmungen missachtet", sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Die Wartung des Schiffes sei stark vernachlässigt worden. Experten waren zu dem Schluss gekommen, dass Risse im Deck zum Auseinanderbrechen des Tankers führten. Total argumentierte dagegen, der Konzern habe sich auf die Papiere einer italienischen Gutachterfirma verlassen, wonach der Tanker in einem guten Zustand gewesen sei.
Das Gericht bekräftigte, dass neben dem wirtschaftlichen auch der Umweltschaden berücksichtigt werden müsse. "Die Natur ist Teil des Menschen so wie der Mensch Teil der Natur ist", so der Richter.
Meilenstein der Rechtsprechung
Total und das italienische Kontrollbüro Rina waren in erster Instanz neben der Entschädigung zur höchsten Geldstrafe für Meeresverschmutzung in Höhe von je 375.000 Euro verurteilt worden. Der Reeder und der Schiffseigner, beide Italiener, waren zu je 75.000 Euro verurteilt worden. Das Berufungsgericht erkannte nun den Anspruch mehrerer Nebenkläger auf Schadensersatz an, der im ersten Verfahren noch abgewiesen worden war. Im jetzigen Urteil sprach es auch Umweltschutzorganisationen sowie weiteren Regionen und Gemeinden Entschädigungen zu.
In dem Prozess, der einer der größten Umweltprozesse Frankreichs war, waren etwa 100 Zivilparteien aufgetreten. Die Anerkennung des Umweltschadens in der ersten Instanz im Jahr 2008 war damals als Meilenstein in der französischen Rechtsprechung gewertet worden.
Autorin: Pia Gram (apn, afp, dpa, rtr)
Redaktion: Ursula Kissel