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Urteil im Frankfurter Folterprozess

Gernot Jaeger20. Dezember 2004

Im Prozess um die Folterdrohungen der Frankfurter Polizei im Mordfall Jakob von Metzler gab es für die Angeklagten vor dem Landgericht Frankfurt Schuldsprüche aber keine Strafe. Die Reaktionen fallen unterschiedlich aus.

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Wolfgang Daschner wartet auf sein UrteilBild: AP

Es sei "ein Schuldspruch, aber keine Bestrafung" geboten, sagte die Vorsitzende Richterin Bärbel Stock in ihrer Urteilsbegründung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der ehemalige Vizepräsident der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner, der Verleitung zur Nötigung strafbar gemacht hat. Dabei seien allerdings "massive mildernde Umstände" zu berücksichtigen. Das Ergebnis sind nun Geldstrafen auf Bewährung für Daschner und einen mitangeklagten Hauptkommissar.

Enführer sollte Versteck preisgeben

Jakob von Metzler
Ein Foto von Jakob von Metzler liegt am 2. Okt. 2002, umringt von Blumen und Kerzen, vor seinem Elternhaus in Frankfurt/Main.Bild: AP

Daschner hatte im Herbst 2002 angeordnet, dem Entführer des Bankierssohnes Jakob von Metzler mit Schmerzen zu drohen, um ihn so zu zwingen, das Versteck seines Opfers zu verraten. Der zusammen mit Daschner angeklagte Hauptkommissar führte diese Anweisung aus. Die Polizei hoffte damals noch, Jakob lebend finden zu können. Tatsächlich war er zu diesem Zeitpunkt aber schon tot. Markus Gäfgen, der mittlerweile verurteilte Entführer und Mörder Jakobs, konnte die Beamten nur noch zu der Leiche des Jungen führen.

Strafrahmen "unangemessen"

Eigentlich sieht das Gesetz für Nötigung und Verleitung zur Nötigung eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vor. Dieser Rahmen sei jedoch in diesem Fall "unangemessen" gewesen, befand das Gericht. Daschner sei es nur um das Leben Jakobs gegangen. Außerdem habe er seine Anordnung selbst in einem Aktenvermerk festgehalten. Dies sei "ein Geständnis zum frühestmöglichen Zeitpunkt" gewesen. Es bleibt daher bei einer Verwarnung mit Strafvorbehalt. Soll heißen: Wenn sich die beiden Angeklagten innerhalb eines Jahres etwas zu schulden kommen lassen, müssen sie 10.800 bzw. 3600 Euro zahlen, ansonsten verfällt die Strafe.

Reaktionen unterschiedlich

JAHRESRÜCKBLICK 2003 JULI DEUTSCHLAND VERBRECHEN PROZESS
Magnus Gäfgen, mittlerweile wegen Mordes und Entführung verurteilt.Bild: AP

Die Reaktionen auf das Urteil fielen überwiegend positiv aus – es gab allerdings auch kritische Stimmen. Für die Generalsekretärin der Menschenrechtsgruppe "amnesty international", Barbara Lochbihler, zeigt das Urteil "dass der Staat unter keinen Umständen foltern oder misshandeln darf." Für den Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, wird der Grundsatz bestätigt, "dass gegen Personen, die sich in polizeilichem Gewahrsam befinden, weder Gewalt noch die Drohung mit Gewalt zulässig sind." Der Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Heiner Bielefeldt, kritisierte hingegen das Strafmaß. "Der Ausspruch einer Verwarnung mit Strafvorbehalt wird der Bedeutung des absoluten Folterverbotes als einer Grundlage rechtsstaatlicher Ordnung nicht gerecht", sagte er. Die absolute Geltung des Folterverbotes dürfe nicht dadurch ausgehöhlt werden, dass Polizeibeamte in bestimmten Fällen nicht mit einer Strafe rechnen müssten.

Die Mehrheit der Deutschen sieht den Fall jedoch anders. In einer Umfrage im Auftrag des ZDF sprachen sich 68 Prozent der Befragten für einen Freispruch Daschners aus. Nur drei Prozent fanden, er gehöre in Haft.

Forderung nach "Rettungsfolter"

Die Diskussion um das Folterverbot ist mit dem Frankfurter Urteil keineswegs beendet. Vor dem Hintergrund des Falles Jakob von Metzler sprach sich der Hamburger Strafrechtsprofessor Reinhard Merkel bereits für den Tatbestand einer "Rettungsfolter" aus. Im Südwestrundfunk sagte Merkel, dieser könne in einer "Nothilfelage" zur Anwendung kommen. Indem er seinen Beamten verbiete, "die rechtlich gebotene Auskunft aus dem Entführer herauszupressen", so Merkel, begebe sich der Staat in einem Fall wie dem Metzler-Fall "strukturell in die Rolle eines Mordgehilfen". Der katholische Bischof von Trier, Reinhard Marx, bezeichnete derartige Überlegungen allerdings als "absurd". Sichtbar werde damit eine "erschreckende Prinzipienfreiheit in weiten Teilen der Gesellschaft". Die Diskussion sei völlig verschoben. "Wer für das in allen Menschenrechtsabkommen verankerte Folterverbot eintritt, wird als hartherzig, ja beinahe schon als unmoralisch bezeichnet", sagte Marx. "Mir wäre Angst vor einer Welt, in der die Grenzen für menschliches Handeln immer wieder vollkommen neu verhandelt werden könnten."