Monopol-Klage gegen Facebook zurückgewiesen
29. Juni 2021Facebook ist der Platzhirsch im Bereich Social Media. Nicht nur auf der eigenen Plattform tummeln sich Milliarden Nutzer, sondern auch bei den Konzerntöchtern Whatsapp und Instagram. Der US-Kartellbehörde FTC und mehr als 40 Bundesstaaten war das ein Dorn im Auge. Sie zogen vor Gericht, um Facebook zu zwingen, den Messenger-Dienst Whatsapp sowie die Bild- und Video-Plattform Instagram zu verkaufen.
Doch der Washingtoner Bezirksrichter James Boasberg zeigte sich nicht überzeugt: Die Kartellbehörde FTC habe nicht darlegen können, dass Facebook eine Monopolstellung auf dem Markt für soziale Medien habe. Boasberg wies deshalb nun die Monopol-Klage gegen den Internetriesen ab. Die FTC könne aber bis zum 29. Juli eine neue Beschwerde einreichen.
Er stimme aber auch nicht mit allen Argumenten von Facebook überein, ergänzte Boasberg in seiner 53-seitigen Begründung. Der Konzern hatte beantragt, die 2020 eingereichte Klage der FTC fallenzulassen. Genauso wandte sich Facebook gegen vergleichbare Vorstöße von fast allen US-Bundesstaaten. Auch diese Klagen wies der Richter ab.
Daumen hoch an der Börse
Die Bundesstaaten wollten erreichen, dass die Übernahmen von Whatsapp und Instagram für illegal erklärt werden. Hier urteilte Boasberg, dass die Bundesstaaten zu lange gewartet hätten und inzwischen nicht mehr gegen die Zukäufe durch Facebook klagen könnten.
An der Wall Street wurde die Entscheidung des Bundesrichters freudig aufgenommen. Facebook-Aktien legten an der New Yorker Börse um fast fünf Prozent zu. Damit stieg der Börsenwert des Konzerns erstmals auf über eine Billion US-Dollar.
AR/fw (rtr, afp, dpa, ap)