Klage gegen VW eingereicht
1. November 2018Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBZ) hat im VW-Abgasskandal Klage gegen den Konzern beim Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht. Der Schriftsatz wurde an das Gericht gefaxt, wie der für die VZBZ arbeitende Rechtsanwalt Tobias Ulbrich mitteilte. Zudem sei ein Kurierfahrer auf dem Weg zum OLG, um die rund 250 Seiten umfassende Klage in Schriftform zu übergeben. Das Oberlandesgericht Braunschweig bestätigte den Eingang der Klageschrift im Orginal.
Ziel der sogenannten Musterfeststellungsklage (MFK) ist die Feststellung, dass der Autobauer wegen manipulierter Abgassteuerung für den Schaden von Millionen von Volkswagen-Besitzern gerade stehen muss. "Volkswagen hat betrogen und schuldet geschädigten Verbraucherinnen und Verbrauchern dafür Schadenersatz", forderte Vorstand Klaus Müller.
Verbraucher sollen für Wertverlust entschädigt werden
Das MFK-Gesetz ist an diesem Donnerstag in Kraft getreten und hat damit die Voraussetzungen für den Prozess gegen Volkswagen geschaffen. Verbraucherschützer können damit stellvertretend für viele Betroffene gegen Unternehmen klagen. Die Verbraucher selbst tragen dabei kein finanzielles Risiko. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen will mit seiner Klage erreichen, dass Dieselfahrer, die vom Rückruf bei Volkswagen betroffen sind, für den Wertverlust ihrer Fahrzeuge entschädigt werden. Ziel sei, dass sie den Kaufpreis erstattet bekommen, sagte Müller. Die große Koalition hatte sich verpflichtet, das Gesetz rasch auf den Weg zu bringen, um eine Verjährung der Schadenersatzansprüche zu stoppen. Diese laufen Ende Dezember aus. Die Klage soll sich gegen Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA 189 richten.
Besitzer dieser Autotypen oder Verbraucher, die einen dieser Wagen gekauft haben, können sich der Klage kostenlos anschließen. Endet die Musterfeststellungsklage mit einer Schadensfeststellung und nicht mit einem Vergleich, muss der jeweilige Verbraucher eine individuelle Schadensersatzklage gegen VW starten. Sein Vorteil ist dann, dass die Schuldfrage schon geklärt ist. Nach Angaben des VZBV kommen theoretisch deutlich mehr als zwei Millionen PKW-Besitzer für die Musterfeststellungsklage gegen VW in Betracht.
Verbraucher können sich für Klage in ein Register eintragen
Im September 2015 hatte VW Manipulationen an Dieselmotoren einräumen müssen. US-Umweltbehörden hatten festgestellt, dass nur bei Tests die Abgasreinigung voll aktiviert war, während der Ausstoß auf der Straße viel höher lag. Vom Pflichtrückruf bei Volkswagen sind 2,5 Millionen Autos betroffen. Ihre Besitzer können sich nun der Musterklage anschließen, wenn sie nicht bereits allein vor Gericht gezogen sind. Die Anwälte des Verbands rechnen damit, dass sich mehrere Zehntausend Dieselfahrer in das offizielle Register eintragen.
Volkswagen wiegelt ab
Volkswagen rechnet nicht damit, dass die Klage Erfolg haben wird. Kunden in Deutschland hätten trotz der "Umschaltlogik" - also der im Dieselskandal aufgeflogenen Abschalteinrichtung der Abgasreinigung - keine Ansprüche, erklärte der Branchenprimus. Die Fahrzeuge seien genehmigt, technisch sicher und fahrbereit. Derzeit sind nach VW-Angaben 26.600 Verfahren von Kunden mit einem Schummel-Diesel anhängig, rund 7400 Urteile seien bisher ergangen. An Landesgerichten blieben die Klagen laut VW überwiegend erfolglos. Während Kläger-Anwälte dem Konzern vorwerfen, spätestens auf der Ebene der Oberlandesgerichte den Vergleich zu suchen, betonte VW, die Zahl der Vergleiche sei relativ gering. Die genaue Zahl wollte Volkswagen aber nicht nennen.
as/ww (rtr, dpa)