Verdächtiger Stephan E. widerruft Geständnis
2. Juli 2019Im Mordfall des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der dringend tatverdächtige Stephan E. sein Geständnis zurückgenommen. Das bestätigte dessen Dresdner Anwalt Frank Hannig. Der Dresdener Jurist wurde demnach vom Bundesgerichtshof zum Verteidiger des Tatverdächtigen bestellt.
Der Südwestrundfunk berichtet unter Berufung auf Ermittlungskreise, der Schritt des Verdächtigen sei eher taktischer Natur. Das ursprüngliche Geständnis des 45-Jährigen sei so detailreich gewesen, "dass durch den Widerruf keine Auswirkungen auf die weiteren Ermittlungen zu erwarten seien".
Zuvor hatte ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einen neuen Haftbefehl gegen Stephan E. erlassen und Untersuchungshaft angeordnet. Das teilte die Bundesanwaltschaft (GBA) in Karlsruhe mit. Stephan E. wird beschuldigt, Anfang Juni den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erschossen zu haben. Der neue Haftbefehl ersetzt den des Amtsgerichts in Kassel von Mitte Juni. Er war aus formalen Gründen nötig, weil die GBA die Ermittlungen übernommen hat, die von einem rechtsextremen Hintergrund der Tat ausgeht.
Mit dem Hubschrauber nach Karlsruhe
Der Verdächtige sitzt bereits seit Mitte Juni in Untersuchungshaft. Am Morgen war der 45-Jährige mit einem Hubschrauber nach Karlsruhe gebracht und dann vom Areal der Bundesanwaltschaft auf das BGH-Gelände gefahren worden. Dort wurde er dem BGH-Richter vorgeführt. Bei der Anhörung soll der Verdächtige dann sein Geständnis widerrufen haben.
Stephan E. hatte am 25. Juni im Polizeiverhör gestanden, Lübcke getötet zu haben. Er bezeichnete sich demnach als Einzeltäter. Der 45-Jährige ist mehrfach vorbestraft und war in früheren Jahren durch Kontakte in die rechtsextreme Szene aufgefallen. Der Kasseler Regierungspräsident war Anfang Juni neben seinem Haus im hessischen Wolfhagen erschossen worden. Der CDU-Politiker war in der Vergangenheit wegen seiner Haltung zu Flüchtlingen bedroht worden.
kle/as (dpa, afp, rtr, swr)