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Politik

Verfassungsgericht kippt die Grundsteuer

10. April 2018

Gravierende "Ungleichbehandlung" und "völlig überholt": Die Steuer auf Häuser und Grundstücke in Deutschland muss in den kommenden Monaten neu geregelt werden. Der Gesetzgeber hat jedoch noch keine Lösung.

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Deutschland Wohngebiet
Bild: Imago/H. Blossey

Die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer für Immobilien in Deutschland ist verfassungswidrig und muss bis Ende 2019 neu geregelt werden. Das entschied jetzt erwartungsgemäß das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Nach der Verabschiedung eines neuen Gesetzes soll demnach eine Übergangsfrist bis Ende 2024 gelten. 

Die seit über 50 Jahren nicht mehr angepassten Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundvermögen seien "völlig überholt" und verstießen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes, urteilten die Verfassungsrichter (1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12).

Bundesverfassungsgericht zu Grundsteuer
Der Erste Senat der Karlsruher Verfassungsrichter bei der Urteilsverkündung Bild: picture-alliance/dpa/U. Deck

Zu entscheiden war über drei Vorlagen des Bundesfinanzhofs und zwei Verfassungsbeschwerden, die sich alle gegen die Besteuerung von Grundstücks- und Hausbesitzern auf Basis der Einheitswerte im Westen von 1964 richteten. In den östlichen Bundesländern gehen die Werte sogar auf das Jahr 1935 zurück. Da dem Gericht nur Fälle aus den westlichen Bundesländern vorlagen, bezieht sich das Urteil formaljuristisch auch nur auf sie. In den neuen Bundesländern ist die Situation aber vergleichbar.

Das Bewertungsgesetz sieht vor, dass alle Grundstücke im Abstand von sechs Jahren neu bewertet werden sollen. Das sei seit der letzten Hauptfeststellung von 1964 aber nie geschehen, rügte der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof. Damit bleibe die gesamte Entwicklung des Immobilienmarktes in dieser Zeit außer Acht.

Folgen für Kommunen und Mieter

Insgesamt wird in Deutschland für mehr als 35 Millionen Grundstücke Grundsteuer erhoben. Sie steht den Kommunen zu und bringt aktuell etwa 14 Milliarden Euro im Jahr ein. Eine Neuregelung der Grundsteuer ist seit Langem geplant, wurde vor der letzten Bundestagswahl jedoch nicht mehr beschlossen. Die Abgabe trifft in der Bundesrepublik nicht nur die Immobilienbesitzer, sondern über die Nebenkosten auch die Mieter. 

Finanzminister: Keine Steuererhöhungen

Die große Koalition hat eine Reform vereinbart. Es gibt aber noch mehrere Modelle mit unterschiedlich großem Aufwand bei der Neufestsetzung. Eine Neuregelung könnte je nach Art von Grundstück und Immobile zu deutlichen Veränderungen der Steuerlast führen. Insgesamt soll das Aufkommen den Plänen zufolge aber etwa gleich bleiben. 

Der neue Bundesfinanzminister Olaf Scholz von der SPD sagte, sein Konzept werde sicherstellen, "dass es nicht zu Steuererhöhungen für die Grundeigentümer, für die Mieter" komme... 

SC/sti (rtr, dpa, afp)