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Verfassungsgericht kippt Orbáns Wahlrechtsreform

4. Januar 2013

Die umstrittene Reform des ungarischen Wahlrechts ist in Teilen verfassungswidrig. Das Urteil des Verfassungsgerichts bedeutet eine Schlappe für Ministerpräsident Viktor Orbán.

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Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán (Foto: picture-alliance/dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Es ist das zweite Mal innerhalb einer Woche, dass die Reform des ungarischen Wahlrechts scheitert: Am 28. Dezember kassierte das Verfassungsgericht einige der von Ministerpräsident Orbán (Artikelbild) angestrebten Änderungen aus formellen Gründen, jetzt lehnte es sie auch aus inhaltlichen Gründen ab. Ungarns Präsident Janos Ader hatte im Dezember die Überprüfung angeordnet, weil er nach eigener Aussage an der Verfassungsmäßigkeit der Änderungen zweifelte.

"Reform schränkt Wahlrecht ein"

Besonders die obligatorische Registrierungspflicht alle vier Jahre für alle Wahlberechtigten bis spätestens zwei Tage vor der Abstimmung sei verfassungswidrig, urteilte das Gericht in Budapest. Sie schränke das Wahlrecht auf unbegründete Weise ein, befanden die Richter. Auch dass Wahlwerbung nur noch eingeschränkt erlaubt sein sollte, wurde abgelehnt.

Die rechts-konservative Koalition aus Ministerpräsident Orbáns Fidesz-Partei und den Christdemokraten hatte die Reform damit begründet, dass dadurch viele im Ausland lebende Ungarnstämmige leichter die Staatsbürgerschaft erwerben könnten. Der Verzicht auf Wahlwerbung hätte die Kosten dämpfen sollen, so die Regierung. Sie hatte die Neuregelungen im November mit Zweidrittelmehrheit im Parlament beschlossen.

Sieg für die Opposition

Die Opposition hatte sich über die Pläne der Regierung empört gezeigt. Sie vermutete hinter der Registrierungspflicht den Versuch von Orbáns Fidesz-Partei, das Wählerverhalten vor den nächsten Parlamentswahlen 2014 auf unlautere Weise zu ihren Gunsten zu verbessern. Da ein Eintrag ins Wählerregister per Brief nicht vorgesehen war, wären vor allem unentschlossene Wähler davon abgehalten worden, gegen die Regierung zu stimmen, so die Befürchtung der Kritiker.

Mit dem Urteil des Verfassungsgerichts sind die Veränderungen im Wahlrecht vom Tisch. "2014 wird es keine Wählerregistrierung geben", sagte der Fraktionschef der Regierungspartei, Antal Rogan, unmittelbar nach Bekanntwerden des Richterspruchs.

mak/wl (afp, dapd, dpa)