Karlsruhe lehnt VW-Einspruch zunächst ab
29. Dezember 2017VW hatte verhindern wollen, dass der gerichtlich eingesetzte Sonderprüfer tätig wird, solange in Karlsruhe noch über eine Verfassungsbeschwerde des Autobauers gegen den grundsätzlichen Einsatz dieses Kontrolleurs entschieden wird. Dabei hatte VW nach Informationen von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR geltend gemacht, dass der Einsatz des Prüfers den Konzern in seinen Grundrechten verletze. Doch das Bundesverfassungssgericht lehnte den Antrag auf einstweilige Anordnung nun ab. Die Voraussetzungen dafür seien nicht gegeben. VW habe unter anderem die "Dringlichkeit einer sofortigen Entscheidung nicht hinreichend dargelegt", heißt es in der Begründung. Die Beschwerde ist aber in der Hauptsache weiterhin anhängig.
Der Ermittler war im November vom Oberlandesgericht Celle eingesetzt worden - auf Antrag der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Die Aktionärsvertreter erhoffen sich unter anderem Aufklärung darüber, wann Vorstand und Aufsichtsrat des Konzerns von den Software-Manipulationen erfahren haben und ob in diesem Zusammenhang rechtliche Pflichten verletzt wurden. Das Oberlandesgericht hatte seine Entscheidung laut "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR mit einer "andauernden Intransparenz" des Konzerns in der Abgasaffäre begründet. VW habe ausreichend Zeit gehabt, die Öffentlichkeit oder zumindest die Aktionäre in Kenntnis zu setzen, wer was wann über die mutmaßlichen Manipulationen gewusst habe.
Die Dieselaffäre war vor knapp zwei Jahren ins Rollen gekommen, als VW nach US-Ermittlungen einräumte, in Millionen von Fahrzeugen eine Schummelsoftware eingebaut zu haben. Diese sorgte dafür, dass der Schadstoffausstoß bei Tests durch die Behörden niedriger ausfiel als später auf der Straße. Auch andere Autobauer sehen sich mit ähnlichen Vorwürfen konfrontiert.
ie/jj (afp, dpa, rtr)