Verfassungsänderung für Anti-Terrorkampf
23. Dezember 2015Ausgangssperren, nächtliche Wohnungsdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss und Hausarrest für mutmaßliche Gefährder - all das war in Frankreich bislang nur in einem Gesetz geregelt. Mit der Verfassungsreform könnten diese Maßnahmen als Teil des Ausnahmezustandes in der Verfassung verankert werden.
Wie Ministerpräsident Manuel Valls mitteilte, hat das Kabinett nun einen Reformtext verabschiedet. Damit die Verfassungsänderung in Kraft tritt, muss sie nun noch von der Pariser Nationalversammlung und dem Senat mit einer Drei-Fünftel-Mehrheit verabschiedet werden. Laut Valls sollen die Beratungen im Parlament im Februar beginnen.
Bessere Grundlage für schnelle Entscheidungen
Die Verfassungsänderung sieht auch die Möglichkeit vor, verurteilten Terroristen mit zwei Nationalitäten die französische Staatsangehörigkeit zu entziehen. Das Vorhaben gilt als umstritten. Valls sprach in Paris von einer "symbolischen Maßnahme".
Die Regierung verspricht sich vom Verfassungsrang für den Ausnahmezustand eine bessere Grundlage für rasche Entscheidungen. Seit den Pariser Anschlägen vom 13. November, bei denen 130 Menschen ums Leben kamen, herrscht der Ausnahmezustand auf der bisherigen gesetzlichen Grundlage. Er wird bis zum Beginn der Reformverhandlungen im neuen Jahr andauern.
myk/sti (dpa, afp)