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Eilantrag von EZB-Gegnern verworfen

18. Oktober 2017

Die deutsche Bundesbank darf weiter am EZB-Programm zum Kauf von Staatsanleihen teilnehmen. Das Verfassungsgericht wies Eilanträge ab, mit denen eine weitere deutsche Beteiligung gestoppt werden sollte.

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Deutschland Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
Bild: picture-alliance/dpa/U. Deck

Der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler und die ehemaligen AfD-Politiker Bernd Lucke und Hans-Olaf Henkel hatten sich an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gewandt. Sie wollten erreichen, dass eine deutsche Beteiligung an milliardenschweren Käufen von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) vorläufig ausgesetzt wird.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, die Eilanträge seien unzulässig, weil eine einstweilige Anordnung die Entscheidung im Hauptverfahren vorweggenommen hätte.

Warten auf Luxemburg

In dem Hauptverfahren geht es um eine Verfassungsbeschwerde gegen die ultralockere Geldpolitik der EZB. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Sommer Zweifel geäußert, ob das Anleihe-Programm noch in den Kompetenzbereich der Europäischen Zentralbank falle oder eine unzulässige Staatsfinanzierung sei. Es legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entsprechende Fragen vor.

Eine Entscheidung steht noch aus. Erst wenn der EuGH darüber entschieden hat, wird das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht fortgesetzt. 

Die EZB kauft zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur seit März 2015 Staatsanleihen und andere Wertpapiere in großem Stil - derzeit für 60 Milliarden Euro im Monat. Das Programm, dessen Risiken auch die nationalen Notenbanken tragen, soll noch bis mindestens Ende 2017 laufen.

ar/bea (dpa, rtr)