Vermieterin darf Raucher kündigen
31. Juli 2013Deutschlands bekanntester rauchender Mieter hat verloren. Das Amtsgericht in Düsseldorf hat am Mittwoch über die Räumungsklage gegen Friedhelm Adolfs (Artikelbild) verhandelt und der Vermieterin Recht gegeben. Belästigt ein Mieter durch seine Rauchergewohnheit seine Nachbarn, darf ihm die Wohnung gekündigt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Rentner ist zur Symbolfigur der Raucher geworden und hatte mit seinem Fall landesweit kontroverse Diskussionen ausgelöst.
Der Düsseldorfer setzte sich in dem Zivilverfahren gegen die Klage seiner Vermieterin zur Wehr. Zuvor hatte sie dem langjährigen Mieter wegen des Zigarettenrauchs fristlos gekündigt. Anwohner des Mehrparteienhauses hätten sich durch den starken Rauch belästigt gefühlt. Der 75-jährige Mieter hatte nach 40 Jahren die Kündigung für seine Mietwohnung erhalten.
Ein Präzedenzfall?
Ein Mieter darf grundsätzlich in seiner Wohnung rauchen, solange er andere mit seinem Rauch nicht belästigt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnten auch andere Vermieter und Nachbarn, die sich durch einen unzumutbaren und unerträglichen Geruch im Treppenhaus belästigt fühlen, nachziehen.
Der Rentner versteht die Entscheidung des Gerichts nicht. Lediglich ein neuer Mieter habe sich über den Geruch beschwert - aber der wohne im fünften Stock. Wie der dort oben seinen Rauch riechen will, ist Adolfs unklar. Doch hinter der fristlosen Kündigung soll ein anderer Grund stehen: "In meine Wohnung soll auch ein Büro rein", so die Vermutung des 75-Jährigen.
Rentner als Symbolfigur
Viele Raucher sehen sich durch die Entscheidung des Amtsgerichts in die Enge getrieben. Nach Steuererhöhungen auf die Glimmstängel und der Einrichtung raucherfreier Zonen in der Gastronomie fühlen sich die Raucher zunehmend isoliert. Und so hatten zahlreiche Raucher dem Düsseldorfer ihre Unterstützung zugesichert. Rauchende Sympathisanten hatten eine Sammelaktion für ihn gestartet, um die Prozesskosten zu bezahlen.
Vor Jahren hatte der Bundesgerichtshof das Rauchen zur normalen Nutzung einer Wohnung erklärt. Angesichts "der veränderten Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens" hatte der zuständige Amtsrichter die Kündigung jetzt für rechtens erklärt. Der 75-Jährige will gegen die Entscheidung in Revision gehen.
da/det (dpa, afp)