Tausende klagen gegen Aufenthaltsstatus
11. November 2016Allein in diesem Jahr sind bis September fast 26.000 Flüchtlinge gerichtlich gegen ihren Aufenthaltsstatus vorgegangen, weil sie damit nicht ihre Familien nach Deutschland holen können. Damit ging fast jeder dritte Flüchling mit sogenanntem subsidiärem Schutz juristisch gegen die Einschränkung durch die Behörden vor. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion hervor. Deren innenpolitische Sprecherin, Ulla Jelpke, kritisierte die bisherige Praxis der Bundesregierung als "unverantwortlich und inhuman".
Betroffen sind vor allem Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien, die in diesem Jahr nach Deutschland kamen. Sie hatten in vielen Fällen nicht mehr ihre volle Anerkennung erhalten, sondern nur noch einen subsidiären Schutz. Viele Richter sprachen ihnen allerdings die gleiche rechtliche Behandlung zu wie anderen Flüchtlingen aus dem Land. In bislang rund 2000 entschiedenen Fällen gaben die Gerichte den Klägern in mehr als 90 Prozent der Fälle recht, wie die Linke mitteilte. Praktisch bedeute dies aber nicht, dass ein Familiennachzug sofort möglich sei, erklärte ein Mitarbeiter aus dem Büro von Jelpke. Vielmehr müssten Angehörige in Behörden im Nahen Osten oder der Türkei meist mehrere Monate auf ihr Visum warten.
Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl kritisierte in diesem Zusammenhang bereits am Mittwoch die Arbeit der deutschen Botschaften im Ausland. So gebe es immer mehr Härtefälle beim Familiennachzug zu in Deutschland anerkannten minderjährigen Flüchtlingen. Immer häufiger dürften zwar die Eltern nachkommen, nicht aber die minderjährigen Geschwister, kritisierte die Organisation und sprach von einer "erbarmungslos inhumanen" Praxis.
djo/se (dpa, kna)