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Die Krebsmaus war das erste patentierte Säugetier

12. Mai 2017

Als das Europäische Patentamt erstmals eine Krebsmaus patentierte, war es ein Tabubruch. Gegner forderten, dass Lebewesen nicht patentiert werden dürften. Seitdem gibt es hunderte patentierte Tiere.

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Maus mit Käse
Bild: picture-alliance/Chromorange

Die Aufregung war enorm als das Europäische Patentamt (EPA) in München am 13. Mai 1992 erstmals in Europa ein Patent auf ein Säugetier erteilte: auf die von Wissenschaftlern der Harvard-Universität in den USA gezüchtete und dort zuvor patentierte Krebsmaus.

Den Forschern war es gelungen, Mäusen ein menschliches Brustkrebs-Gen einzupflanzen. Schnell erkrankten die Tiere an Tumoren - für die Wissenschaftler eine vermeintliche Chance, nun das Entstehen und Wachsen der Krebszellen zu verstehen. 

USA 25 Jahre Krebsmaus Philip Leder
Prof. Philip Leder Dekan des Fachbereichs Genetik in Harvard 1988 mit seiner Krebsmaus. Bild: picture-alliance/dpa/AFP/V. Catania

Sie betrachteten die Methode als Schlüsseltechnologie im Kampf gegen Krebs, und wollten sie als intellektuelles Eigentum entsprechend geschützt wissen. Leicht gemacht hatten sich die Patentprüfer ihre Entscheidung nicht: Sieben Jahre lang hatten sie den Fall verhandelt.

Gegner der Patentierung - darunter ein Bündnis von 300 Organisationen - führten ethische Bedenken ins Feld: Leben dürfe grundsätzlich nicht patentiert werden. Darunter sind Umwelt- und Tierschützer, christliche Gruppen, Entwicklungshilfeorganisationen, sowie kleinere Züchter und Bauern. 

Hunderte von Patentierungen

Doch die Interessen der Forscher und forschenden Unternehmen wogen schwerer als die Bedenken. In der medizinischen Forschung gab es jedenfalls kaum Widerstände gegen eine Patentierung gentechnisch veränderter Tiere und Organismen. Mittlerweile ist die Patentierung von genetisch veränderten Lebewesen - Tieren wie Pflanzen - Gang und Gäbe.

Etwa 500 Patente auf Mäuse, Ratten, Katzen, Hunde, Rinder, Schweine, Pferde, Schafe und andere Tiere erteilte das EPA seitdem. Hinzu kommen Patente auf Techniken, die sich auf einzelne Zellen oder Gene beziehen.

Europäisches Patentamt in München
Leicht hat haben sich die Prüfer am Europäischen Patentamt ihre Entscheidung nicht gemacht. Bild: picture-alliance/dpa/P. Kneffel

Bei der Krebsmaus und ähnlichen Tieren geht es darum, Modellorganismen für die Erforschung von Tumoren und deren Behandlung zu haben. Dafür werden die Tiere so verändert, dass sie beispielsweise dazu neigen, Krebs zu bekommen. In anderen Fällen werden Medikamente gegen Epilepsie oder Immunerkrankungen an den Tieren getestet. Auch die Alzheimerforschung nutzt spezielle Gen-Mäuse. Schimpansen etwa wurden DNA-Stücke von Insekten ins Erbgut geschleust. Sie sollen zum Test von Medikamenten eingesetzt werden.

Schwerpunkt in der Medizin

Insbesondere für die medizinische Forschung ist so ein neuer Markt an Versuchstieren entstanden. Alleine in Deutschland wurden 2015 mehr als eine Million gentechnisch veränderter Tiere in Versuchen eingesetzt. Das entspricht einer Verdreifachung in den letzten zehn Jahren.

Am Ende war die Krebsmaus allerdings kein wirtschaftlicher und auch kein medizinischer Erfolg. Einerseits schreckten Krebsforscher davor zurück, sie einzusetzen, weil sie befürchteten, hohe Gebühren zahlen zu müssen. Andererseits stellte sich heraus, dass die Aussagekraft von Studien mit der Krebsmaus nicht sehr hoch war, weil die Entstehungsmechanismen für Krebszellen hochkomplex sind. Das Patent ist mittlerweile ausgelaufen. Bedeutung hatte des aber als Präzendenzfall für das Patentwesen.

Deutschland Protest Landwirte Grüne Woche in Berlin
Gentechnik-Gegner, wie hier bei der Grünen Woche in Berlin, fürchten die Marktmacht großer Konzerne. Bild: Reuters/H. Hanschke

Zurückhaltung bei Nutztieren und Pflanzen

Anders als im Bereich der medizinischen Forschung, sind die Patentbehörden bei der Nutztierzüchtung eher zurückhaltend gewesen, wenn es um die Patentierung genetisch veränderter Lebewesen geht. Bisher hat das EPA nach Angaben der Organisation "Keine Patente auf Saatgut!" etwa 200 Patente erteilt, die konventionelle Züchtung betreffen.

Zwar das das EPA die Patentierung einzelner Organismen zurückgewiesen, aber Ansprüche auf daraus entstandene Pflanzen und Saatgut in einem Grundsatzurteil 2015 zu einer Ketchup-Tomate für zulässig erklärt, wenn sie neu und innovativ sind.

Ende 2016 setzte das Europäische Patentamt alle Verfahren zu Patenten auf konventionell gezüchteten Pflanzen und Tieren aus. Im April hatte ein Fachgremium der EU-Mitgliedsstaaten über den Umgang mit biologischen Züchtungsverfahren beraten. Ende Juni will der Verwaltungsrat als Vertretung aller Mitgliedsstaaten in Den Haag entscheiden.

Die Gegner warnen vor einem Monopol der Patentinhaber und steigender Marktmacht der Konzerne. Bauern gerieten in Abhängigkeit, kleine Züchter würden vom Markt gedrängt. Zudem könnten Patentgebühren Lebensmittelpreise auch in Entwicklungsländern nach oben treiben.

fs/hb (AFP, dpa)