VW kehrt zurück zu den alten Sorgen
26. August 2016Bundesrichter Charles Breyer hat dem Autobauer nur noch eine Zwei-Monats-Frist eingeräumt, um die 85.000 vom Abgasskandal betroffenen Autos mit 3,0-Liter-Motoren zu reparieren. Bis zum 24. Oktober muss der VW-Konzern nachweisen, wie eine Lösung aussehen soll. In der Woche danach wird der Stand des Reparationsplans in einer erneuten Anhörung geprüft.
Richter Breyer forderte die Streitparteien zudem auf, parallel zum Rückrufplan die Möglichkeiten für einen Vergleich auszuloten. Sollte es keine Fortschritte geben, müsse auch die Eröffnung eines Prozesses gegen VW geprüft werden. Bei Breyers Bundesgericht in San Francisco liegen Hunderte Zivilklagen gegen Volkswagen vor.
"Sehr komplexe Angelegenheit"
"Wir glauben immer noch, dass wir die Fahrzeuge reparieren können", sagte VW-Anwalt Robert Giuffra. Der Fall sei deutlich schwieriger als bei den kleineren 2,0-Liter-Motoren, man arbeite aber intensiv mit den US-Behörden an einer Lösung. Ein Vertreter des Justizministeriums sagte ebenfalls, die Angelegenheit sei sehr komplex, was einen verbindlichen Zeitplan erschwere.
Einen 15-Milliarden-Vergleich hat VW im US-Mammutverfahren wegen des Abgas-Schwindels bereits ausgehandelt. Den hatte Richter Breyer Ende Juli grundsätzlich gebilligt. Dabei ging es aber nur um die rund 480.000 Dieselautos mit Zwei-Liter-Motoren. Für die Drei-Liter-Maschinen hatte Volkswagen bei der damaligen gerichtlichen Anhörung eine schnelle Lösung angekündigt.
US-Händler werden entschädigt
Möglicherweise haben die Wolfsburger aber eine anderen Kuh nun vom Eis: Im Streit mit ihren rund 650 Händlern in den USA zahlen sie nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters insgesamt mindestens 1,2 Milliarden Dollar an Entschädigungen. Außerdem habe sich der Konzern zu bestimmten Erfolgsprämien für Händler bereiterklärt. Die Autohäuser sind nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals vor fast einem Jahr auf den Dieselautos sitzengeblieben.
rb/wa (afp, ap, dpa, rtr)