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War ein NSU-Unterstützer V-Mann?

27. September 2012

Das Bundesinnenministerium prüft Hinweise, ob einer der Hauptbeschuldigten aus dem Umfeld der Neonazi-Terrorzelle V-Mann des Verfassungsschutzes war. Quelle des Verdachts ist die vage Erinnerung eines Bundesanwalts.

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Aktenberge (Foto: picture alliance)
Bild: picture alliance/JOKER

Es gibt viele Fragezeichen. Auch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ist unsicher, ob es sich um einen begründeten Verdacht handelt. Bei dem mutmaßlichen Verbindungs-Mann soll es sich um den langjährigen Führungsfunktionär der NPD in Thüringen, Ralf Wohlleben, handeln, dem die Bundesanwaltschaft Beihilfe zum mehrfachen Mord der rechtsextremen Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) vorwirft. Er sitzt deswegen in Untersuchungshaft.

Wohlleben ist einer der Hauptbeschuldigten aus dem Umfeld der Terrorgruppe, er soll dem Terrortrio - Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe - die Tatwaffe für die Mordserie besorgt und ihnen bei der Flucht in den Untergrund geholfen haben. Umso schwerer wiegt der Verdacht, dass er möglicherweise in der NPD als Informant des Verfassungsschutzes tätig war.

Vage Erinnerung

Der heutige Bundesanwalt, der den Verdacht aufbrachte, war vor zehn Jahren Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums. Jetzt glaubt er sich zu erinnern, dass er damals, zur Zeit des ersten NPD-Verbotsverfahrens, den Namen Wohlleben in den Akten über V-Leute in der NPD gelesen hat. Das sei, so Friedrich, einer "dienstlichen Erklärung" eines Mitarbeiters der Bundesanwaltschaft zu entnehmen, die er am vergangenen Freitag erhalten habe. Ob die Erinnerung dieses früheren Mitarbeiters des Innenministeriums mit aktenkundigen Tatsachen in Einklang gebracht werden kann, soll eine Überprüfung bei allen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern ergeben.

Die Prüfung erstrecke sich besonders darauf, "alle relevanten Akten aus dem damaligen NPD-Verbotsverfahren zu sichten und die mit dem Verfahren betrauten Mitarbeiter zu befragen", teilte das Ministerium mit. Es könne sich auch um eine Namensähnlichkeit oder eine Täuschung handeln. Bislang gebe es keine Hinweise darauf, dass der Verdacht des Bundesanwalts zutreffe, hieß es aus dem Innenministerium.

Entscheidende Frage: Was wussten die Sicherheitsbehörden

Wenn sich die vagen Andeutungen bewahrheiten, müsste sich der Verfassungsschutz auf weitere unangenehme Fragen einstellen: Waren die Verfassungsschützer ahnungslos in der Frage, mit wem sie zusammenarbeiteten? Oder wussten sie es und verschlossen die Augen davor? Sollte sich der Verdacht bestätigen, so wäre innerhalb weniger Tage bereits der dritte mutmaßliche V-Mann aus dem Umfeld der NSU bekannt geworden.

Wohlleben, der seit November in Untersuchungshaft ist, ließ über seine Anwältin mitteilen, er sei niemals V-Mann gewesen.

qu/kle (dpa, dapd, afp)

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (Foto: dapd)
Minister Friedrich will die Stichhaltigkeit der brisanten Hinweise schnell prüfenBild: dapd