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Warten auf die erste Zeugenaussage

Marcel Fürstenau4. Juni 2013

Im Prozess gegen die mutmaßlichen NSU-Terroristin Beate Zschäpe muss sich das Gericht weiterhin mit zahlreichen Anträgen befassen. Aussagebereite Mitangeklagte kommen deshalb nicht zu Wort.

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Die Hauptangeklate im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, und vier Polizisten im Verhandlungssaal des Oberlandesgerichts München. Foto: REUTERS/Michael Dalder
Bild: Reuters

Den ersten Antrag auf Einstellung des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht (OLG) in München stellten die Pflichtverteidiger der Hauptangeklagten im NSU-Prozess, Beate Zschäpe (im Artikelbild). Ihre Mandantin könne wegen staatlicher Vorverurteilung nicht mit einem fairen Prozess rechnen, behauptete Zschäpes Anwältin Anja Sturm. Sie begründete den Antrag unter anderem mit der Wortwahl der Bundesanwaltschaft. Zschäpe sei als "Mitglied einer Mörderbande" bezeichnet worden, ohne dass zum Ausdruck kam, "dass es sich um einen Tatverdacht handelt". Sturm sprach von einer "gezielten, von den Strafverfolgungsbehörden selbst gesteuerten und betriebenen Vorverurteilung" ihrer Mandantin.

.Namentlich kritisierte Sturm Generalbundesanwalt Harald Range. Der habe schon zu Beginn der Ermittlungen gesagt, der NSU habe "in bislang nicht gekannter Brutalität und Kaltblütigkeit gemordet und Menschen schwer verletzt". Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, habe von einer "Mörderbande" gesprochen, nannte Sturm ein weiteres BeispielAußerdem bemängelte Zschäpes Pflichtverteidigerin, dass es nur unzureichende Informationen über die Rolle der V-Leute des Verfassungsschutzes im Umfeld der Angeklagten gebe. Deshalb könne sich keiner der Verfahrensbeteiligten "auch nur annähernd" ein Bild machen.

NSU-Prozess: Angeklagter sagt aus

Bundesanwalt nennt Vorwurf "reine Spekulationen"

Bundesanwalt Herbert Diemer wies den Antrag unter Hinweis auf die gängige Rechtssprechung "als unbegründet" zurück. Es gebe kein Verfahrenshindernis, dass zur Einstellung des Verfahrens führen müsse. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung sei "stets beachtet" worden. Die Ausführungen von Zschäpes Verteidigerin zu V-Leuten bezeichnete Diemer als "reine Spekulationen". Vertreter der Nebenkläger räumten ein, dass der Ermittlungsdruck und die Vorverurteilung in Terrorismus-Verfahren wie dem gegen den NSU kaum zu vermeiden seien. Das sei aber kein Grund, ein Verfahren einzustellen.

Die von vielen Prozessbeobachtern erwartete und erhoffte Zeugenaussage von Zschäpes Mitangeklagten Carsten S. verzögerte sich aber auch wegen des Antrags von Nebenklägeranwälten, mögliche Bobachter staatlicher Stellen auszuschließen. Das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hätten angekündigt, Beobachter nach München zu schicken, sagte Nebenkläger Anwalt Alexander Kienzle vor dem OLG.

Eine systematische Prozessbeobachtung würde eine "Gefährdung der Wahrheitsbefindung" bedeuten, weil künftige Zeugen über den Inhalt des Verfahrens informiert werden könnten, argumentierte Kienzle. Die Verteidiger Beate Zschäpes und des Mitangeklagten Ralf Wohlleben schlossen sich dem Antrag der Nebenkläger-Anwälte an. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl wies den Antrag auf Ausschluss behördlicher Prozessbeobachter zurück, weil es keine konkreten Anhaltspunkte für die Beeinflussung von Zeugen gebe.