Verbotene Musik im Netz
18. April 2012Seit Jahren bekommen deutsche YouTube-User häufig einen lapidaren Hinweis präsentiert, das gewünschte Video sei nicht verfügbar. Google als Eigentümer und Betreiber von YouTube auf der einen Seite sowie die GEMA als Verwertungsgesellschaft auf der anderen Seite können sich partout nicht einigen, wie viel pro abgespieltem Song im Netz zu zahlen ist.
Nur so viel scheint klar: Google will deutlich weniger zahlen, als die GEMA haben will. Das Landgericht Hamburg hat am Freitag (20.04.2012) entschieden, dass das Internet-Portal YouTube keine Videos mehr online stellen darf, bei denen die GEMA als Verwertungsgesellschaft Urheberrechte geltend macht. In sieben von zwölf Fällen folgte das Gericht dem Antrag der GEMA.
Schimpfen auf die GEMA
Konkret fordert die GEMA von YouTube, dass der Plattformbetreiber vor der Veröffentlichung eines Videos prüft, ob der Clip lizenzpflichtige Musik enthält. Das lehnt YouTube kategorisch ab – technisch sei das nicht machbar. Jede Minute laden YouTube-Benutzer über 60 Stunden Videos hoch. Damit prallen in jeder Hinsicht unterschiedliche Ansichten aufeinander. Die meisten User sind eindeutig auf der Seite von YouTube, sie wollen keine Einschränkungen. Viele Internetforen sind voll mit Beschimpfungen über die GEMA. Allerdings blenden die User dabei gern aus, dass es ein Urheberrecht gibt, das nicht einfach so ausgehebelt werden kann und dass auch viele Künstler nicht auf eine Entlohnung verzichten wollen. Google verdient mit YouTube gutes Geld, daran wollen sie partizipieren.
...Und es geht doch
Die GEMA will pro gespieltem Musikstück eine Mindestvergütung von 0,6 Cent, während YouTube die Rechteverwerter an den Werbeeinnahmen beteiligen will. Im Grunde muss man sich fragen, wieso es zwei Parteien von der Größe wie Google und GEMA selbst nach Jahren nicht gelingt, sich zu einigen.
Selbst viele große Musiklabels drängen seit Monaten darauf, denn die mangelnde Fähigkeit zum Konsens geht zu Lasten aller: Zu Lasten der User, die in Deutschland nur eingeschränkt Inhalte nutzen können, aber auch zu Lasten von Musikern, Textautoren und Musikverlagen, die so auf Lizenzzahlungen aus dem Internet verzichten müssen.
Welche positive Dynamik es entfachen kann, wenn erst mal eine Einigung vorliegt, zeigt die jüngste Vereinbarung: Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich GEMA und Internetwirtschaft auf einen Obolus für gestreamte Musik im Internet geeinigt. Schon wenige Tage später sind gleich mehrere Streaming-Dienste in Deutschland gestartet, darunter der internationale Marktführer Spotify. Nachdem Rechtssicherheit bestand, konnte es endlich losgehen – und der Konsument kann sich über eine breite Auswahl freuen. Ein ähnlicher Effekt würde sich sicher in den Videoplattformen einstellen.