Drogengesetze
8. Mai 2007Arabische Welt
Alle Arten von Drogen sind in den arabischen Ländern verboten; Drogenabhängige werden strafrechtlich wie Kriminelle behandelt. Arabischer Spitzenreiter im Drogenkonsum ist Ägypten, wo schätzungsweise jeder Fünfte Drogen konsumiert. In den letzten Jahren haben zahlreiche Länder im arabischen Raum ihre Drogenbekämpfungsgesetze reformiert, mit dem Ziel, diese Kriminalisierung zu beenden.
Beispielweise hat die libanesische Regierung im Jahre 1998 den Drogenabhängigen Straffreiheit garantiert, wenn sie an einer Therapie teilnehmen. Das war der Tatsache geschuldet, dass die Zahl jünger Drogenopfer im Zedernstaat dramatisch gestiegen war. Der Libanon avancierte in den Jahren des Bürgerkriegs zum traditionellen Anbaugebiet von Opium und Haschisch.
Auch Jordanien versucht, dieser Gefahr mit Hilfe einer Doppelstrategie zu begegnen: drakonische Strafen für Dealer - Todesstrafe ist nicht ausgeschlossen - und konkrete Hilfsangebote für Abhängige. Ähnlich verfahren Ägypten, Algerien und Marokko. Dennoch wird über einen drastischen Anstieg des Drogenkonsums in diesen Ländern berichtet. In fast allen arabischen Ländern ist der Gebrauch von Cannabis und Heroin für medizinische Zwecke erlaubt.
Bis heute ist eine offene innerarabische Debatte über den Umgang mit der Drogenproblematik kaum möglich. Der Mythos einer drogenfreien Gesellschaft lebt im kollektiven arabischen Bewusstsein weiter.
Loay Mudhoon
Brasilien
In Brasilien wurde im vergangenen Jahr ein neues Gesetz verabschiedet, das der internationalen Tendenz folgt, den Drogenkonsumenten nicht mehr als Kriminellen zu sehen. Nach der alten Gesetzgebung wurde der Konsument mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft. Nun werden vom Gericht soziale Therapieprogramme verordnet, sowie Sozialarbeitsstunden oder Entzugsprogramme.
Dennoch ist das Land noch nicht in der Lage, das neue Gesetz umzusetzen. Die Regierung hat keine Grundlagen dafür geschaffen, dass Drogensüchtige im Rahmen des öffentlichen Gesundheitssystem versorgt werden. So sind die 140 medizinischen Zentren, die Drogentherapien (CAPS AD) anbieten, nur dazu in der Lage, Patienten für einen Tag aufzunehmen. Darüberhinaus können Personen, die dabei erwischt werden, eine kleine Menge Drogen mit einem Freund zu teilen, mit sechs bis zwölf Monaten Gefängnis bestraft werden.
Valéria Noleto
China
In China gilt ein strenges Rauschgiftverbot. Ein explizites Drogenverbotsgesetz fehlt dennoch trotz jahrelanger Bemühungen. Auch die höchste politische Ebene hat sich dafür eingesetzt, wie etwa der Ständige Ausschuss des Nationalen Kongresses. Nach der jetzigen Rechtslage sind sowohl der Besitz und der Eigenkonsum als auch die Herstellung und der Handel von Drogen kriminelle Delikte. In der gängigen Praxis kann Drogenkonsum mit bis zu 15 Tagen polizeilichem Gewahrsam geahndet werden. Der Staat zwingt Süchtige, sich in Entzugsanstalten behandeln zu lassen. Drogenhändler können mit langjährigem Gefängnisstrafen bis hin zur Todesstrafe rechnen.
Nach der jüngsten offiziellen Statistik gibt es in China 1,05 Millionen registrierte Rauschgiftsüchtige (Stand: März 2007). Die Dunkelziffer könnte jedoch um ein Vielfaches höher liegen. Auch aufgrund der historischen Erfahrung mit den Opiumkriegen im 19. Jahrhundert ist die Diskussion um die Legalisierung des Rauschgiftkonsums in China immer noch ein Tabu. Es mehren sich jedoch Stimmen - überwiegend aus Medizinerkreisen - wonach Drogenabhängige in erster Linie als Patienten betrachtet werden sollten.
Ning Liu
Deutschland
Die rechtliche Grundlage für den Umgang mit Drogen bildet in Deutschland das so genannte Betäubungsmittelgesetz, dem zum Beispiel Heroin, Kokain sowie Ecstasy- und Cannabiswirkstoffe unterstehen. Der bloße Konsum verstößt nicht gegen das Gesetz. Strafbar macht sich jedoch, wer illegale Betäubungsmittel "anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft".
Auch der Besitz ist strafbar: Entscheidend ist die Menge der Drogen, mit der jemand aufgegriffen wird. Wer eine Menge besitzt, die über den Eigenbedarf hinausgeht, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.
Die Staatsanwaltschaft kann von einer Verfolgung absehen, wenn kein öffentliches Interesse besteht, die Schuld des Täters als gering anzusehen ist und das Betäubungsmittel nur zum Eigenverbrauch bestimmt ist. Das gilt vor allem für Ersttäter.
Dennoch kann man in Deutschland nicht von einer einheitlichen Rechtssprechung bei Drogendelikten sprechen. Sie variiert von Bundesland zu Bundesland. Grundsätzlich wird beim Besitz von illegalen Substanzen unterschieden zwischen einer geringen Menge, normalen Menge und nicht geringen Mengen.
Mareike Aden
Iran
In Iran reichen die Strafen für den Verkauf, Besitz oder Konsum von Drogen von Ermahnung bei einer ersten Festnahme wegen Konsums illegaler Drogen, bis hin zu Freiheitsentzug oder Todesstrafe. Während ein gelegentlicher Drogenkonsum toleriert wird, steht auf Drogenhandel und Besitz von großen Mengen an illegalen Drogen die Todesstrafe. 1989 wurde ein Gesetz erlassen, welches die Todesstrafe sowohl für Drogenhändler wie auch Drogenabhängige vorschreibt, wenn illegale Drogen, wie Opium oder Heroin in größeren Mengen bei ihnen gefunden werden (bei Opium 5 Kilogramm, bei Heroin 30 Gramm).
Drogenabhängigkeit wird in Iran bei mehrmaliger Festnahme mit Gefängnis bestraft. Seit 1999 versucht die iranische Regierung jedoch, den Drogenkonsum im Land auch über den medizinischen Weg zu lösen, durch staatliche und private Drogenentzugs-Einrichtungen. Dieser Ansatz soll jetzt auch im Gesetz verankert werden: Zurzeit wird ein Gesetz ausgearbeitet, nach welchem Drogenabhängigen eine Gefängnisstrafe droht, wenn sie sich weigern sollten, sich einer Entziehungskur zu unterziehen.
Das Gesetz zur Bekämpfung des Drogenhandels besteht weiterhin: Auch wenn die Zahl der Vollstreckungen der Todesurteile Anfang 2000 laut US-amerikanischen Quellen zurückgegangen sei, wird sie weiterhin vollstreckt: Am 25. April dieses Jahres wurden zwei Männer wegen Drogenhandels gehängt.
Rochsana Soraya
Lateinamerika
Die Länder in Lateinamerika sind nicht mehr nur Produzenten von Drogen. Durch neue Gewohnheiten beim Drogenkonsum enstehen neue Gefahren in der gesamten Region. Doch dieser Trend gilt nicht für alle Länder in gleichem Maße. In Südamerika, wo mehr als 90 Prozent des Kokains weltweit produziert wird, konsumieren nur zwei Prozent der Bevölkerung selbst die Droge. Im Mexiko, einem Umschlagspaltz von Kokain, wird diese Zahl auf 0,3 Prozent geschätzt.
Eine kürzlich veröffentlichten Studie der Wirtschaftskommission für Lateinamerika und die Karibik (ECLAC) zeigt eine steigende Tendenz des Konsums von illegalen Drogen in der Region. In jedem lateinamerikanischen Land sei Mariuana die am häufigsten verwendete Droge.
Gleichzeitig geht Kokain-Anbau weiter und wird von der anhaltenden Nachfrage auf dem internationalen Drogenmarkt genährt. Laut ECLAC geht 35 Prozent des in Lateinamerika produzierten Kokains in die USA, während 65 Prozent nach Europa verkauft werden.
Enrique Lopez
Vereinigte Staaten
Die Strafen für den Verkauf oder Besitz von illegalen Drogen in den Vereinigten Staaten schwanken von niedrigen Bußgeldern bis zu langjährigen Freiheitsstrafen. Manche Bundesstaaten oder Städte betrachten den Besitz von Cannabis als einen geringfügigen Verstoß, der wie zu schnelles Fahren geahndet wird. Einige Staaten erlauben neuerdings den Gebrauch von Cannabis für medizinische Zwecke; immer mehr Bundesstaaten gehen diesen Weg.
Heroin darf in keiner Form legal benutzt werden. Die verschiedenen Diskussionen zur Entkriminalisierung von illegalen Drogen finden lediglich außerhalb der politischen Etablissements statt und werden weder von der demokratischen noch von der republikanischen Partei ernst genommen - geschweige denn aufgegriffen.
Nancy Isenson