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PolitikEuropa

Weitere Sanktionen gegen den Iran

23. Januar 2023

Wegen ihres brutalen Vorgehens gegen Demonstranten hat die EU neue Strafmaßnahmen gegen die Islamische Republik beschlossen. Aber die Revolutionsgarden wurden nicht als "terroristisch" eingestuft.

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Frankreich Straßburg | Protest gegen die iranische Regierung
In den vergangenen Monaten kam es auch in Europa zu Protest-Kundgebungen gegen das Regime in TeheranBild: Sathiri Kelpa/AA/picture alliance

Nach den jüngsten Hinrichtungen im Iran hat die Europäische Union ihre Sanktionen gegen die Islamische Republik weiter verschärft. Nach Diplomatenangaben setzten die EU-Außenminister in Brüssel insgesamt 37 weitere iranische Verantwortliche und Organisationen auf die Sanktionsliste. Keinen Beschluss gab es zur Einstufung der iranischen Revolutionsgarden als "terroristisch". Teheran hatte die EU vor einem solchen Schritt gewarnt.

"Die EU verurteilt nachdrücklich die brutale und unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt durch die iranischen Behörden gegen friedliche Demonstranten", erklärte Schwedens Außenminister Tobias Billström, dessen Land derzeit den EU-Ratsvorsitz innehat.

Das nunmehr vierte Sanktionspaket sieht laut Diplomaten Einreise- und Vermögenssperren gegen 18 Verantwortliche und 19 Organisationen vor. Insgesamt stehen damit fast hundert Namen auf der EU-Sanktionsliste, darunter einzelne Mitglieder der Revolutionsgarden. Die EU reagiert damit laut Diplomaten auch auf die Vollstreckung von vier Todesurteilen, die im Zusammenhang mit den regierungskritischen Protesten stehen.

Symbolbild Irans islamische Revolutionsgarde
Die Revolutionsgarden sind eine Eliteinheit innerhalb der iranischen Streitkräfte (Archivbild)Bild: tasnim

"Die Revolutionsgarden terrorisieren ihre eigene Bevölkerung Tag für Tag", sagte die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock in Brüssel. Vorsichtig jedoch äußerte sich Baerbock zu der Forderung des Europaparlaments und aus Teilen ihrer Grünen-Partei, die iranischen Revolutionsgarden auf die EU-Liste der Terrororganisationen zu setzen. Dies sei ein "mehr als komplexes" Unterfangen, betonte die Baerbock, die anfangs selbst zu den Befürwortern gehörte.

Juristische Hürden

Die mit der islamischen Revolution 1979 im Iran aufgestellten Revolutionsgarden gelten als Eliteeinheit innerhalb der iranischen Streitkräfte. Der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell sieht hohe juristische Hürden für eine Einstufung als Terrororganisation. In mindestens einem Mitgliedsland müsse ein Gericht die Gruppierung wegen Terrorismus verurteilen, sagte der Spanier. "Dann können wir auf europäischer Ebene unsere Arbeit tun, aber die Gerichtsentscheidung muss an erster Stelle stehen."

Die iranische Opposition wirft der EU eine zu große Rücksichtnahme auf das Regime in Teheran vor. Vermutet wird, Borrell wolle damit die Tür für weitere Verhandlungen über das Atomabkommen mit dem Iran offen halten.

Frankreich und Belgien riefen die EU auf, den Druck auf Teheran zu erhöhen. Der Iran nehme europäische Bürger als "Geiseln", sagte die französische Außenministerin Catherine Colonna. Die Regierungen in Paris und Brüssel fordern die Freilassung eigener Staatsbürger, die seit Monaten im Iran festgehalten werden.

US-Regierung weitet ebenfalls Sanktionen aus

Auch die US-Regierung weitet ihre Sanktionen gegen den Iran aus. Diese träfen hochrangige Regierungsmitglieder und Kommandeure der iranischen Revolutionsgarden sowie deren wirtschaftlichen Arm, teilte das US-Finanzministerium mit. Konkret würden die Strafmaßnahmen gegen den stellvertretenden Geheimdienstminister des Iran und vier Befehlshaber der Revolutionsgarden verhängt, die für die gewaltsame Niederschlagung von regierungskritischen Protesten verantwortlich seien. Außerdem werde ein Firmenverbund und fünf seiner Aufsichtsratsmitglieder ins Visier genommen, die die wirtschaftlichen Aktivitäten der Revolutionsgarden steuerten, hieß es. Das Eigentum der betroffenen Individuen und Körperschaften in den USA müsse eingefroren werden. Die neuen Sanktionen seien mit der EU und Großbritannien abgestimmt.

uh/as (afp,rtr)