Werden Gottesdienste bald wieder erlaubt?
17. April 2020Zum Schutz vor der unkontrollierten Ausbreitung des Coronavirus sind auch Versammlungen von Gläubigen etwa in Kirchen, Synagogen und Moscheen seit Mitte März in Deutschland verboten. Vor Anfang Mai wird sich daran auch nichts grundlegend ändern.
Damit es danach aber auch bei der Religionsausübung zu Lockerungen kommen kann, wollen die Kirchen verbindliche Konzepte erarbeiten unter Berücksichtigung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln. Dieses soll dann Grundlage sein für spätere Beschlüsse, wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums nach einem Treffen mit Vertretern der christlichen Kirchen, des Zentralrats der Juden und der islamischen Moscheeverbände in Berlin mitteilte. Entscheiden müssen dann die einzelnen Bundesländer.
Messen mit 15 Teilnehmern
Als erstes Bundesland entschied Sachsen schon jetzt, kleine Gottesdienste mit bis zu 15 Teilnehmern sowie einem Pfarrer und einem Kantor ab Montag stattfinden zu lassen. "Gläubigen Menschen ist es wichtig, auch religiöses Leben wieder möglich zu machen", sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer. Damit komme seine Regierung dem Anliegen der jüdischen Gemeinden, der Kirchen sowie anderer Religionsgemeinschaften nach, im Rahmen der momentan geltenden Sicherheitsmaßnahmen.
Das Treffen in Berlin diente vor allem dem Austausch und der Vermittlung. So sind während der Sommermonate auch Gottesdienste im Freien denkbar. Zudem könnte das Angebot von Gottesdiensten und Messen erhöht werden. Auch der momentan genutzte Weg der Übertragung durch Live-Streaming-Angebote ließe sich weiter ausbauen.
"Was im Plenarsaal des Bundestages möglich ist, muss auch in Gotteshäusern erlaubt sein", meinte der Beauftragte der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit, Markus Grübel. Entscheidungen könnten am 30. April fallen. Dann will Bundeskanzlerin Angela Merkel wieder mit den Ministerpräsidenten der Länder allgemein über die weiteren Schritte in der Corona-Krise beraten.
uh/kle (dpa, epd, kna)