WHO: Corona-Impfpflicht ist "letztes Mittel"
7. Dezember 2021Vorschriften zu einer Impfpflicht "sind ein absolut letztes Mittel und nur anzuwenden, wenn alle anderen machbaren Optionen zur Verbesserung der Impfaktivität ausgeschöpft wurden", machte der WHO-Regionaldirektor für Europa, Hans Kluge, bei einer Online-Pressekonferenz in Kopenhagen deutlich. Beim Erwägen einer Impfpflicht müsse auch in Betracht gezogen werden, wie sich eine solche Maßnahme auf das "Vertrauen der Öffentlichkeit" auswirke.
Kluge ging auch auf die kürzlich bekannt gewordene Omikron-Variante des Coronavirus ein. Wie ansteckend diese sei und wie gefährlich, müsse noch geklärt werden, sagte Kluge. Zum Stichtag 6. Dezember seien 432 Omikron-Fälle in 21 Mitgliedstaaten registriert worden.
Der Regionaldirektor der Weltgesundheitsorganisation rief zudem dazu auf, Kinder besser vor Corona zu schützen. Kinder im Alter zwischen fünf und 14 Jahren seien derzeit am stärksten von den Infektionen betroffen.
In Österreich soll angesichts der rasant steigenden Infektionszahlen der vergangenen Wochen im Februar eine allgemeine Corona-Impfpflicht in Kraft treten. Laut Medienberichten müssen Ungeimpfte dann alle drei Monate eine Geldstrafe von 600 Euro zahlen. Betroffen wären alle ab einem Alter von 14. Für Jüngere, Schwangere, Menschen mit ärztlichem Attest sowie maximal sechs Monate lang Genesene sollen die Bestimmungen nicht gelten. Bislang sind in Österreich mit seinen gut neun Millionen Einwohnern knapp 68 Prozent vollständig gegen Corona geimpft.
Auch in Deutschland wird derzeit mit Blick auf die heftige vierte Corona-Welle über diese Maßnahme diskutiert. Der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz hatte kürzlich angekündigt, die Ampel-Koalition werde ein Gesetzgebungsverfahren zur allgemeinen Corona-Impfpflicht "zeitnah" beschließen. Im Bundestag solle jeder Abgeordnete ohne Fraktionszwang "nach seinem Gewissen abstimmen" können. In Deutschland sind nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) gut 69 Prozent der Bevölkerung vollständig gegen das Virus geimpft.
Auf Initiative des künftigen Regierungsbündnisses wird das Parlament schon an diesem Dienstag in Berlin gesetzliche Neuerungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie auf den Weg bringen. Dazu gehört die seit einiger Zeit geplante einrichtungsbezogene Impfpflicht, die etwa für das Personal in Alten- oder Pflegeheimen gelten soll. Wer dort tätig ist, soll laut dem Gesetzentwurf bis zum 15. März einen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen müssen oder darlegen, dass er nicht geimpft werden kann. Die Änderungen am neuen Infektionsschutzgesetz sollen am Freitag von Bundestag und Bundesrat endgültig beschlossen werden.
In Frankreich, Italien, Großbritannien und Griechenland gibt es bereits eine Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen.
se/sti (afp, rtr, dpa, rki)