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Wie wird das Europaparlament gewählt?

Ali Akinci7. Juni 2004
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Die Stimmabgabe gestaltet sich vielfältigBild: AP

Seit 1979 wird das EU-Parlament direkt gewählt. Das heißt in jedem Mitgliedsland der Europäischen Union können die Bürger ihre Abgeordneten wählen: in allgemeinen, freien und direkten Wahlen - und dies regelmäßig alle fünf Jahre. Es wird mit Kandidatenlisten und nach dem Verhältniswahlsystem gewählt. Große Staaten können ihr Gebiet in Wahlkreise aufteilen. Jeder EU-Bürger ab dem 18. Lebensjahr darf wählen. Ein EU-Abgeordneter darf nicht gleichzeitig auch ein Mandat für sein nationales Parlament haben. Für Irland und Großbritannien gelten Ausnahmen bis 2009.

Die Zahl der Abgeordneten im neuen Parlament ist seit dem 1. Mai durch die Aufnahme der zehn neuen EU-Mitglieder von 626 auf 732 gestiegen. Um die deutschen Mandate bemühen sich 967 Bewerber, darunter 287 Frauen. Sie treten bundesweit für 21 Parteien und politische Vereinigungen an.

Insgesamt dürfen etwa 350 Millionen wahlberechtigte EU-Bürger an den Wahlterminen zwischen dem 10. und 13. Juli wählen. In Deutschland sind rund 63,6 Millionen Wahlberechtigte zur Wahl aufgerufen. Darunter sind zwei Millionen Bürger der anderen EU-Mitgliedsstaaten, die in Deutschland leben und hier ihr Wahlrecht ausüben können. Auch vier Millionen Erstwähler können ihre Stimmen abgeben.

Die 25 EU-Länder wählen nicht an einem Tag. Den Auftakt machen Großbritannien und die Niederlande am 10. Juni, es folgen Irland und Tschechien am 11. Juni sowie Italien, Lettland und Malta am 12. Juni. Alle übrigen Staaten wählen wie Deutschland am 13. Juni.

Wählen im Ausland

Deutsche Bundesbürger, die hauptamtlich mit Wohnsitz in einem der 24 übrigen EU-Staaten gemeldet sind, dürfen auch wählen. Entweder per Briefwahl an ihrem letzten hauptamtlichen Wohnsitz in Deutschland oder sie nehmen an ihrem derzeitigen Wohnort im EU-Mitgliedstaat an der Wahl teil. Grundsätzlich gilt: Man darf nur einmal wählen.

Aber auch außerhalb der EU dürfen sich Deutsche an der Wahl beteiligen. Im Prinzip können alle Deutschen, die im Ausland leben, an den Europawahlen teilnehmen. Allerdings mit einer Ausnahme: Wer länger als 25 Jahre ununterbrochen außerhalb des Bundesgebietes in einem Land gelebt hat, dass nicht zur EU oder zum Europarat gehört, verliert sein Wahlrecht.