Wohnungseinbrüche werden bald härter bestraft
10. Mai 2017Opfer eines Wohnungseinbruchs erleiden neben dem materiellen Schaden auch einen Angriff auf ihre Privatsphäre - doch die Aufklärungsquote ist gering, sie liegt derzeit bei nur 17 Prozent. Das Bundeskabinett beschloss daher, die Strafen für Einbruchdiebstähle zu verschärfen.
Zugleich eröffnete die Ministerrunde den Ermittlern zusätzliche Möglichkeiten bei der Verfolgung solcher Straftaten. Die Ermittler dürfen demnach künftig nach einem richterlichen Beschluss Kommunikationsdaten Verdächtiger auswerten, also zum Beispiel Telefon- oder Internetverbindungen sowie Standortangaben. Der Inhalt von E-Mails oder Telefongesprächen bleibt allerdings weiter für die Fahnder tabu. Bundesinnenminister Thomas de Maiziére sieht in den neuen Befugnissen einen wichtigen Beitrag. "Das ist vor allem deswegen wichtig, um neben Einzeltätern auch die bandenmäßige Organisation dieser Wohnungseinbrüche besser aufklären zu können", so der Innenminister.
Verbrechen statt Vergehen
Der Kabinettsbeschluss sieht vor, die Mindeststrafe von bisher drei Monaten auf ein Jahr Gefängnis zu erhöhen. Auch wird der "minderschwere Fall" abgeschafft, damit Verfahren künftig nicht mehr so schnell eingestellt werden können. Bundesjustizminister Heiko Maas begründete seinen Gesetzentwurf so: "Einbruchsdiebstähle in die private Wohnung sind Straftaten, die in die Intimsphäre der Menschen eindringen - und bei den Opfern traumatische Folgen haben können". Die Verschärfung der Strafen solle hauptsächlich der Abschreckung dienen, so Maas.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte den Beschluss. "Ermittlungen bei Wohnungseinbrüchen sind meist zeit- und personalaufwändig, die Erweiterung des Aufklärungsinstramentariums wird unseren Kolleginnen und Kollegen dabei helfen, wirksamer gegen Einbrecher vorzugehen", erklärte sich der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow.
Geht die Verschärfung weit genug?
Der Deutsche Richterbund (DRB) kritisierte, dass Fahnder nicht die Inhalte von Telefongesprächen und E-Mails von Verdächtigen überwachen dürften. "Hier weist das Gesetz noch Lücken auf, durch die die Einbrecher entwischen könnten", so der DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn zur "Neuen Osnabrücker Zeitung".
sd/kle (afpd, rtr, dpa)