Finanzhilfen für Boeing illegal
28. November 2016Die Welthandelsorganisation (WTO) befand, dass es sich bei Steuervergünstigungen des US-Bundesstaates Washington für die Entwicklung des 777X-Langstreckenflugzeugs um unzulässige staatliche Zuschüsse handele. Die 777X ist ein zweistrahliges Flugzeug, das mit der A350-Familie von Airbus konkurrieren soll. Die ersten Maschinen sollen 2020 ausgeliefert werden.
Die WTO stellte in dem Urteil fest, die reduzierte Unternehmenssteuer für die künftige Fertigung des neuen Langstreckenflugzeugs sei faktisch daran gekoppelt, heimische statt importierte Güter zu verwenden - ein Verstoß gegen die internationalen Handelsregeln.
Milliardenschwere Subventionen
Der europäische Flugzeugbauer Airbus sprach von einem "vernichtenden, historischen Urteil". Das US-Unternehmen Boeing betonte dagegen, das WTO-Schiedsgericht habe die meisten Anfechtungen der EU zurückgewiesen.
In Brüssel ist das WTO-Urteil überschwänglich gefeiert worden. "Die heutige WTO-Entscheidung ist ein wichtiger Sieg für die EU und ihre Flugzeugindustrie", kommentierte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström. Man erwarte, dass die Vereinigten Staaten die unerlaubte Subventionierung von Boeing ohne Zeitverzögerung einstellten. Es wird damit gerechnet, dass der Fall in Berufung geht.
Nach Interpretation der EU-Kommission geht aus dem jüngsten WTO-Urteil klar hervor, dass bis 2040 vorgesehene Steuererleichterungen für Boeing nicht rechtmäßig sind. Es gehe um illegale Subventionen in Höhe 5,7 Milliarden US-Dollar, ließ Malmström mitteilen.
Seit mehr als zehn Jahren Dauer-Streit
Die EU und die USA liefern sich bereits seit mehr als einem Jahrzehnt einen Streit um die Rechtmäßigkeit von Subventionen für die Flugzeugbauer Airbus und Boeing. Sie werfen sich dabei gegenseitig vor, gegen WTO-Regeln zu verstoßen. Erst im September hatte ein WTO-Schiedsgericht festgestellt, dass die EU staatliche Zuschüsse für den europäischen Branchenriesen Airbus nicht ausreichend eliminiert habe. Die EU ging in Berufung.
hmf/dk (dpa/rtr)