Zehn Jahre danach
2. Oktober 2007Mehr als zehn Jahre nach dem Tod von Prinzessin Diana und ihrem Lebensgefährten Dodi Fayed in Paris ist in London das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur Ermittlung der Todesursache angelaufen. Vor dem High Court der britischen Hauptstadt wurden zunächst im Losverfahren elf Geschworene ausgewählt. Sie werden sich in den kommenden Monaten mit komplexen Fragen zu den Vorgängen im August 1997 befassen müssen - bis hin zur These eines Mordkomplotts seitens des Buckingham-Palastes oder der britischen Geheimnisdienste, die bis heute hartnäckig von Dodis Vater Mohammed Fayed vertreten wird. Das Verfahren sei die letzte gute Gelegenheit, die Wahrheit herauszufinden, sagte Fayeds Sprecher Michael Cole. Zugleich griff er die Forderung Fayeds auf, Königin Elizabeth II. müsse ihre Kenntnisse zur Aufklärung der Ereignisse preisgeben.
Die damals 36-jährige Diana, der 42-jährige Dodi Fayed und ihr Fahrer, der 41-jährige Henri Paul, waren am 31. August 1997 in einer Unterführung an der Pariser Alma-Brücke ums Leben gekommen, als ihr von Paparazzi verfolgter Wagen vor einen Brückenpfeiler raste.
Monatelange Anhörungen
Dodis Vater, Besitzer des Nobelkaufhauses Harrods, setzte in zähen Kämpfen durch, dass die Todesursache von Diana und Dodi in einem gemeinsamen Verfahren untersucht wird. Die Geschworenen werden alle Details der Todesfälle untersuchen müssen: Lady Dis Einbalsamierung, ihre Autopsie, die Stunden vor dem Unfall, die Behauptung, sie sei mit Dodi verlobt gewesen und selbst die Vermutung, die Prinzessin sei schwanger gewesen. Die Anhörungen sollen jede Woche von Montag bis Donnerstag stattfinden. Eine Reise an den Unfallort in Paris ist ebenfalls vorgesehen.
Die Londoner Verhandlungen werden von Richter Scott Baker geleitet. Das Verfahren dürfte bis zu sechs Monate dauern. Die Untersuchung der Todesursache ist im britischen Recht vorgeschrieben, wenn es sich um einen gewaltsamen, unnatürlichen oder plötzlichen Tod unbekannter Ursache handelt. Die britische Justiz zögerte dies heraus, bis der Fall für die Behörden in Frankreich endgültig abgeschlossen war. Im Januar 2004 nahm der königliche Untersuchungsrichter Michael Burgess seine Arbeit auf. Ein von ihm beauftragter Ermittler kam im Dezember zu dem Schluss, dass es keine Verschwörung gegeben habe.
Geschworene sind handverlesen
Baker musste bei der Auswahl der Geschworenen besonders genau vorgehen: 200 Bürger wurden zunächst aus den Wählerlisten per Losverfahren herausgesucht, danach wurden sie ausführlich befragt, um jede Befangenheit auszuschließen. Vor allem jeglicher auch noch so entfernte Kontakt zu britischen Geheimdiensten soll ausgeschlossen werden. Über die Endauswahl entschied wieder das Los.
Die Verhandlung stößt auf riesiges Medieninteresse: 140 Journalisten aus der ganzen Welt haben sich für die Diana-Untersuchung akkreditiert. (kas)