Über das Geschäft mit dem Tod
29. August 2012Hilfe zum Suizid dürfe "nicht zur Dienstleistung" oder zum "Erwerbsmodell" werden, darum gehe es in erster Linie, mühte sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) um Klarstellung. Vor einer Ausweitung der Hilfe zur Selbsttötung könne keine Rede sein. Auch Regierungssprecher Steffen Seibert sah sich in Berlin zu Beteuerungen genötigt: Es werde "keine Tat straffrei sein, die bisher strafbar ist".
Schon im Zeichen wiederholter Kritik von Kirchen, konservativen Unionskreisen, Ärzteschaft und Patientenorganisationen hat das Bundeskabinett seinen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe unverändert gebilligt. Kommerzielle Selbstmord-Helfer könnten demnach bis zu drei Jahre hinter Gittern landen, sollte das Parlament zustimmen. Der Entwurf wörtlich: "Wer absichtlich und gewerbsmäßig einem anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft."
Grauzone bis hin zu aktiver Sterbehilfe?
Angehörige und nahestehende Personen sollen bei Begleitung zum Sterbehelfer aber straffrei ausgehen. Und genau das ist Gegenstand heftiger Polemik. Die FDP-Ministerin erläuterte: "Ehe- und Lebenspartner, die nach womöglich jahrzehntelangem Zusammenleben den Partner auf dem Weg zum Sterbehelfer nicht alleinlassen, sollten nicht plötzlich als Gehilfe kriminalisiert werden." Sie selbst würden schließlich nicht wegen Geld oder Gewinn tätig. Als Beispiel wird in dem Gesetzentwurf genannt, dass ein Ehemann seine Frau zu einem "gewerbsmäßig handelnden Suizidhelfer" fährt.
Kritiker fürchten, diese Ausnahmeregelung für enge Bezugspersonen könne zum Beispiel auch für Ärzte gelten. Entsprechende Begründungen zu dem Gesetz, in dem von Ärzten und Pflegekräften mit einer "andauernden persönlichen Beziehung" zu dem Sterbenskranken, "über das rein berufliche Verhältnis hinaus" die Rede war, tauchten jetzt nicht mehr auf. Von der CSU und den Kirchen kam daher erneut der Vorwurf, die Justizministerin öffne der Beihilfe zum Suizid, auch durch Mediziner, Tür und Tor. Private Pflegeunternehmen wollen mögliche Konsequenzen für ihre Arbeit überprüfen.
Die Patientenschutz-Organisation "Deutsche Hospiz-Stiftung" warnte vor gefährlichen Freiräumen. Es sei "offenbar der persönliche und politische Wille von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, Tötung auf Verlangen in Deutschland zu legalisieren", sagte Vorstand Eugen Brysch. Die FDP habe "bisher alles dafür getan, um keine zukunftsfähige Pflegereform zu verabschieden, die ein würdevolles Leben bis zuletzt möglich macht".
SC/kle (dpa, afp, dapd, epd)