AfD klagt gegen Merkels Flüchtlingspolitik
18. Mai 2018Die Bundestagsfraktion der "Alternative für Deutschland" (AfD) habe bereits am 14. April eine Organklage in Karlsruhe eingereicht, sagte ihr Justiziar Stephan Brandner am Freitag in Berlin. Das Gericht bestätigte inzwischen den Eingang der Klage. Organklagen sind Streitverfahren von Bundesorganen wie Bundestag oder Bundesrat untereinander, die vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden. Streitgegenstand können nur verfassungsrechtsrechtliche Fragen sein.
Der AfD gehe es darum, die "Herrschaft des Unrechts" feststellen zu lassen, erklärte Brandner. Die Bundesregierung habe bei ihrer Einwanderungspolitik die Mitwirkungsrechte des Bundestags verletzt, heißt es in der Klage. Überprüft werden soll nach dem Willen der AfD Merkels Entscheidung von Anfang September 2015, die Grenze von Österreich nach Deutschland für Flüchtlinge offenzuhalten und die ankommenden Menschen nicht abzuweisen.
Brandner sagte: "Diese Klage kann die Welt verändern. Und sie wird die Welt verändern, wenn sie erfolgreich ist." Die Bundeskanzlerin müsse dann in "Nullkommanichts" weg. Der zweite parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Jürgen Braun, sagte, es gebe keine diktatorische Kanzlerin, auch sie habe sich an Recht und Gesetz zu halten. Wesentliche Entscheidungen, die das Gemeinwesen berührten, müssten im Parlament entschieden werden. Braun sprach mit Bezug auf die Politik der Grenzöffnung von einer "Herrschaft der Willkür und des Unrechts", die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Nach der Ankündigung Merkels, im Herbst 2015 die Grenzen zu Österreich einstweilen offen zu halten, hatten sich Zehntausende Flüchtlinge auf den Weg nach Deutschland gemacht.
Auch CSU-Chef Horst Seehofer hatte Merkels Entscheidung bereits einmal als "Herrschaft des Unrechts" bezeichnet. Im Februar 2016 sagte er in der "Passauer Neuen Presse": "Wir haben im Moment keinen Zustand von Recht und Ordnung. Es ist eine Herrschaft des Unrechts." Als Kritiker von Merkels Flüchtlingspolitik hatte Seehofer seinerzeit selbst mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gedroht, dies aber nicht vollzogen. In diesem Zusammenhang betonte Brandner: "Wir setzen um, was Seehofer angekündigt, aber nicht umgesetzt hat." Seit Jahren herrsche ein Ausnahmezustand, es gehe um einen massiven Eingriff in die Rechte des Bundestags.
kle/uh (dpa, epd, tagesschau.de)