1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Afghanen droht wegen Konversion zum Christentum Todesstrafe

20. März 2006

Einem Afghanen droht die Todesstrafe, weil zum Christentum übergetreten ist. Den vom Westen gestützten Präsidenten Hamid Karsai könnte ein solches Urteil in Bedrängnis bringen.

https://p.dw.com/p/88VZ
Richter Mawlavizada mit einer BibelBild: AP
Eine Afghane liest im Koran in einer Moschee in Kabul Religion Islam
Ein Mann liest in einer Kabuler Moschee den KoranBild: AP

Mit seiner Konversion zum Christentum habe Abdul Rahman den Islam beleidigt und nach den Regeln der Scharia ein Verbrechen begangen, sagte der zuständige Richter Ansarullah Mawlavizada in Kabul. Der heute 40 Jahre alte Abdul Rahman sei vor 15 Jahren zum Christentum übergetreten, erklärte der Richter am Montag (20.3.2006). "Ich habe ihn aufgefordert, zum Islam zurückzukehren, aber er hat leider abgelehnt", sagte Mawlavizada. "Wir sind nicht gegen eine bestimmte Religion auf der Welt. Aber in Afghanistan ist so etwas gegen das Gesetz."

Zur Rekonversion ermahnt

Auch die Staatsanwaltschaft hat Rahman nach eigenen Angaben angeboten, die Anklage fallen zu lassen, wenn er wieder zum Islam zurückkehre. "Ihm wäre verziehen worden", sagte Staatsanwalt Abdul Wasi. Sollte Rahman dabei bleiben, habe das Gericht keine andere Wahl, als ihn zum Tode zu verurteilen, sagte Richter Mawlavizada. Der gebürtige Muslim Rahman hatte am vergangenen Donnerstag vor Gericht gesagt: "Ich bin Christ und glaube an Jesus Christus." Staatsanwalt Abdul Wasi forderte das Gericht zu einer harten Strafe auf.

Die im Januar 2004 angenommene Verfassung des offiziell islamischen südasiatischen Staates räumt religiösen Minderheiten zwar das Recht ein, ihre Religion zu praktizieren, Muslime müssen demnach aber strikt der Lehre des Islam folgen, was eine Konvertierung ausschließt. Afghanistans Verfassung knüpft die Rechtssprechung des Landes eng an die religiösen Vorschriften. Eine zentrale Passage lautet: "Kein Gesetz darf der heiligen Religion des Islam widersprechen."

Psychiatrische Untersuchung

Richter Mawlavizada sagte, das Gericht lasse Psychiater die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten prüfen. Man wolle Rahman zudem Zeit geben, sich um einen Rechtsbeistand zu kümmern. Nach der afghanischen Verfassung könnte Rahman bei einem Urteil in die Berufung gehen. Rahman war Anfang Februar in Kabul festgenommen worden, nachdem Mitglieder seiner eigenen Familie ihn angezeigt hatten.

Rahman habe vier Jahre lang in Pakistan gearbeitet und sei dann für neun Jahre nach Deutschland gezogen, sagte sein Vater Abdul Manan. 2002 sei er nach Afghanistan zurückgekehrt und habe sich um das Sorgerecht für seine beiden Töchter bemüht. Die heute 13 und 14 Jahre alten Mädchen hatten bis dahin bei ihren Großeltern gelebt. Im Streit um das Sorgerecht wurde Manan zufolge die Polizei eingeschaltet, während der Ermittlungen wurde Rahmans Konversion bekannt. Sein Sohn sei sofort festgenommen und angeklagt worden, sagte Manan. Das Gericht will innerhalb von zwei Monaten ein Urteil fällen.

Zwischen Islamisten und dem Westen

Zwar wird davon ausgegangen, dass unter dem Ende 2001 gestürzten Regime der radikal-islamischen Taliban hunderte Afghanen heimlich zum Christentum konvertierten. Rahmans Fall ist aber der erste, in dem der Beschuldigte nicht nur vor Gericht einräumt, konvertiert zu sein, sondern sich auch weigert, zum Islam zurückzukehren.

Der Fall könnte den vom Westen gestützten afghanischen Präsidenten Hamid Karsai in Bedrängnis bringen. Sollte Rahman durch alle Instanzen hinweg zum Tode verurteilt werden, müsste Karsai selber die Anordnung zur Hinrichtung unterzeichnen. Religiöse Fundamentalisten in Afghanistan dürften ihn drängen, an Rahman ein Exempel zu statuieren. Der Westen, der das kriegszerstörte Land und Karsais Regierung maßgeblich finanziert, und Menschenrechtsgruppen dürften dagegen Druck auf den Präsidenten ausüben, genau das nicht zu tun. (stu)