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Antrag von Pussy-Riot abgelehnt

24. Juli 2013

Erneut hat die russische Justiz den Antrag der Punk-Aktivistin Alechina auf vorzeitige Haftentlassung abgelehnt. Sie sieht sich ungerecht behandelt und in ihren Rechten verletzt. Mit der Meinung steht sie nicht allein.

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Auch dieses mal nur "digital" anwesend: Pussy-Riot Maria Alechina (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Ein Gericht im ostrussischen Perm lehnte am Mittwoch eine vorzeitige Haftentlassung des Pussy-Riot-Mitglieds Maria Alechina erneut ab. Wie die russische Nachrichtenagentur RAPSI mitteilte, konnte die Angeklagte nur per Videobotschaft ihre Forderungen dargelegen. Alechina, die während des Prozesses die Videoübertragung abbrechen wollte, teilte nach Angaben der Nachrichtenagentur AFP über die politische Künstlergruppe Voina mit, sie habe sich in ihren "fundamentalen Rechten" bedroht gefühlt und die Verhandlung verlassen wollen. Nachdem ein Gefängniswärter sie in ihre Zelle gebracht hatte, setzte ihre Anwältin Irina Khrunova die Verhandlung fort. Im August 2012 war die oppositionelle Aktivistin wegen "Anstachelung zu religiösem Hass" und "Rowdytums" zu zwei Jahren Haft verurteilt worden.

Der Oppositionspolitiker und bekannte Kreml-Gegner Alexej Nawalny, dessen Prozess selbst derzeit die Presse dominiert, meinte, das Verfahren sei "ein Schlammassel, wie immer". Er war selbst kürzlich von der russischen Justiz zu einer langjährigen Haftstrafe wegen vermeintlicher Veruntreuung verurteilt worden. Es ist der zweite Antrag der heute 25-jährigen Mutter, der abgelehnt wurde. Bereits im Mai hatte das Gericht ihren Antrag auf frühzeitige Haftentlassung abgelehnt. Alechina, die auch im ersten Verfahren "digital" anwesend war, hatte später in einem elftägigen Hungerstreik gegen den Beschluss des Gerichts, nicht persönlich an dem Verfahren teilnehmen zu können, protestiert.

Oppositionsführer Alexej Nawalny kritisiert die russische Justiz (Foto:dpa)
Oppositionsführer Alexej Nawalny kritisiert die russische JustizBild: picture-alliance/dpa

Die Chancen für die zweite Aktivistin Nadescha Tolokonnikowa frühzeitig frei zu kommen, stehen schlecht. Im April war auch ihr Antrag auf vorzeitige Haftentlassung abgelehnt worden. Auch sie legte Einspruch ein. Am Freitag wird ihr Antrag erneut verhandelt. Die dritte Aktivistin Jekaterina Samuzewitsch war bereits im Oktober auf Bewährung freigelassen worden. Ihr Anwalt hatte mit dem Argument, die junge Frau wäre bereits vor dem Protest von Sicherheitskräften festgehalten worden, ihren Freispruch erwirkt.

Musiker solidarisieren sich mit Pussy-Riot

Zuvor hatten sich mehr als hundert internationale Künstler in einem am Montag durch Amnesty International veröffentlichten Brief für die Freilassung der beiden Pussy- Riot-Mitglieder eingesetzt. Unter den Unterzeichnern fanden sich Branchengrößen wie U2, Adele, Madonna, Bruce Springsteen und Elton John.

"Viele Musiker sagten mir: Wenn man keinen Protestsong singen kann, ohne Angst vor einer Haftstrafe haben zu müssen, dann läuft etwas ernsthaft falsch", hatte Lucy Macnamara von "Art for Amnesty" die Aktion begründet. In ihrem Brief wollten die Musiker auf die Bedeutung des "schockierend unfairen" Verfahrens für Künstler, Musiker und Bürger in aller Welt aufmerksam machen.

da/det (afpe, APE)