Neue Hausordnung für Banker
22. August 2012Die Verluste aus riskanten Bankgeschäften sollen nicht mehr beim Steuerzahler landen. Darin sind sich die G20-Staaten einig. Um dies zu erreichen, hat das Bundeskabinett am Mittwoch (22.08.2012) eine neue "Grundordnung" beschlossen. Die Vorgaben kommen aus Brüssel und sind rund eintausend Seiten lang. Ein Entwurf, um dessen letzte Details man in der Hauptstadt Europas noch feilscht, während das Bundeskabinett bereits zur Umsetzung schreitet. Man wolle ein Zeichen setzen, heißt es aus dem Berliner Finanzministerium: Das Gesetz solle zu Jahresbeginn 2013 in Kraft treten.
Deutsche Kreditinstitute müssen dann mit einer Übergangsfrist bis Ende 2018 ihre Kernkapitalquote – also den nicht mit Risiken wie Krediten und Geldanlagen behafteten Anteil – auf sieben Prozent erhöhen. Bisher waren es nur zwei Prozent. Damit soll, als Lehre aus der weltweiten Bankenkrise, ein größeres Sicherheitspolster für mögliche Verluste geschaffen werden. Unterschreitet eine Bank diese Quote, müssen Bonuszahlungen und Dividendenausschüttung von der deutschen Finanzaufsicht Bafin genehmigt werden. Für 29 weltweit agierende sogenannte "systemrelevante" Banken schreibt die Europäische Bankenaufsicht (EBA) bereits eine Eigenkapitalquote von mindestens neun Prozent vor. Dazu gehören auch die Deutsche Bank und die Commerzbank.
Empfindliche Strafen bei Verstößen
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht auch vor, dass sich die Banken an Obergrenzen für die Verschuldung halten und ihre Liquidität garantieren müssen, damit sie im Krisenfall "flüssig" sind. Neue Sicherheitsstandards, schärfere Überwachung, größere Transparenz und härtere Sanktionen durch die Bankenaufsicht sollen die überbordende Risikofreude der Kreditinstitute auf Kosten der Steuerzahler eindämmen. So kann eine Bank bei der Verletzung von Regeln zu einer Strafe verdonnert werden, die doppelt so hoch ist wie der Gewinn, den sie aus dem Verstoß zog. Außerdem kann Vorständen die Zulassung entzogen und im Extremfall die Bank geschlossen werden.
Die neuen Regelungen gehen zurück auf einen Beschluss, den die Notenbankgouverneure und Chefs der Aufsichtsbehörden aus den 27 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer im September 2010 in der schweizerischen Stadt Basel gefasst haben (Basel III). Die Europäische Union hat daraufhin im Mai 2012 ein umfängliches Paket aus Verordnungen und Richtlinien erarbeitet, über dessen Details noch Verhandlungen zwischen Europäischem Rat, Europäischem Parlament und EU-Kommission im Gange sind. Dabei geht es vor allem darum, inwieweit einzelne Länder von den Brüsseler Vorgaben abweichen können.
Finanzminister Schäuble mahnt zur Eile
Deutschland will das Gesetz bis Jahresende unter Dach und Fach haben. Es ist nur eines von rund 40 Gesetzesvorhaben, mit denen Berlin den Finanzsektor besser regulieren will.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble erinnerte daran, dass die Zeit dränge, weil sich die Europäer verpflichtet hätten, die neue Grundordnung für die Banken bis zum 1. Januar 2013 in Kraft zu setzen. Er hoffe, "dass auch die Partner in Brüssel diese Eile empfinden".
Verschiedene Banken warnen bereits, dass sie Schwierigkeiten bekämen, ihre Computersysteme rechtzeitig auf das neue Regelwerk umzustellen.