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BGH hebt Urteil gegen Motassadeq auf

4. März 2004

Der Prozess gegen einen mutmaßlichen Helfer der Attentäter des 11. September 2001 wird neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag (4.3.2004) die 15-jährige Haftstrafe gegen Mounir El Motassadeq auf.

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Mounir El Motassadeq im Februar 2003Bild: AP

Der Hamburger Terrorismusprozess gegen den Marokkaner Mounir El Motassadeq muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag (4.3.2004) in Karlsruhe das Urteil gegen den 29-Jährigen wegen der Anschläge vom 11. September 2001 auf und wies das Verfahren zur erneuten Verhandlung an einen anderen Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) zurück. Damit entsprach das Gericht der Revision der Verteidigung.

Revision erfolgreich

Das OLG hatte den Marokkaner am 19. Februar 2003 der Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung für schuldig befunden. Er soll die "Hamburger Zelle" um den Todespiloten Mohammed Atta unterstützt haben, die für die Anschläge in New York und Washington DC verantwortlich gemacht werden. Motassadeq hatte Revision gegen das Urteil eingelegt.

Die Anwälte Motassadeqs hatten die Revision damit begründet, dass womöglich entlastende Aussagen des von den USA festgehaltenen Cheflogistikers der Anschläge, Ramzi Binalshibh, für das Hamburger Verfahren nicht freigegeben worden waren. Ob Motassadeq bis zur

neuen Verhandlung auf freien Fuß kommt oder weiter in Untersuchungshaft bleiben muss, blieb zunächst noch offen.

Chancen auf Freispruch

Bei der Neuauflage des Prozesses dürften auch entlastende Aussagen aus dem zweiten Hamburger Verfahren um die Anschläge zum Tragen kommen. Diese Aussagen hatten dazu geführt, dass der in dem Verfahren angeklagte Marokkaner Abdelghani Mzoudi vor einigen Wochen frei gesprochen wurde. Damit hat auch Motassadeq Chancen auf einen Freispruch. (ali)